Flucht und Migration
M-V: Familiennachzug für Gefährder bringt Innere Sicherheit in Gefahr
Mit völligem Unverständnis reagiert der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder Lorenz Caffier auf die heute im Bundeskabinett behandelte Neuregelung zum Familiennachzug. Danach soll Medienberichten zufolge auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesjustizministerin der Familiennachzug auch für in der Bundesrepublik aufhältige Gefährder ermöglicht werden.
09.05.2018
„Die Frage des Familiennachzuges für ausländische Gefährder stellt sich nicht, denn Gefährder gehören abgeschoben und wer sobald als möglich abgeschoben werden soll, hat keine Bleibeperspektive in Deutschland und dessen Familie kann ebenfalls keine Zukunft in Deutschland haben. Diese Regelung macht daher nicht nur keinen Sinn sondern gefährdet die Innere Sicherheit erheblich“, erklärt Innenminister Caffier und ergänzt: „Deutschland hilft Menschen in Not. Aber Schutzpflicht des Staates für das Leben gilt auch für seine deutschen Bürger und die hier lebenden Familien. Insofern ist es nur erstaunlich, wenn ausgerechnet die sozialdemokratischen Befürworter dieser Neuregelung mit dem hohen Gut der Ehe und Familie argumentieren und dadurch zulasten der hier lebenden Menschen den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Staates verantwortungslos ignorieren.“
Medienberichten zufolge soll der Familiennachzug dann ermöglicht werden, wenn der Gefährder glaubhaft versichert von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nehmen zu wollen. Hierzu erklärt Innenminister Caffier: „Zu glauben, dass sich jemand, der heute noch aus ideologischen und extremistisch geprägten Gründen mit dem Gedanken spielt, Menschen durch einen Anschlag zu töten, morgen davon distanziert, um friedvoll dem Familienleben nachzugehen, ist nicht nur höchst naiv, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Sicherheitsbehörden. Denn diese versuchen täglich Recht und Gesetz zum Schutz der Menschen verantwortungs- und pflichtbewusst durchzusetzen und wissen, dass solche Beteuerungen nichts weiter als unbedeutende Lippenbekenntnisse wären“.
Quelle: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 09.05.2018
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