Flucht und Migration

Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wirkt – Bundesregierung legt Bericht vor

Bestimmte Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, hat sich als richtig erwiesen. Denn so können Asylanträge, die kaum Aussicht auf Erfolg haben, schneller bearbeitet und entschieden werden. Darauf weist die Bundesregierung in einem aktuellen Bericht hin, den das Kabinett beschlossen hat. 

14.12.2017

Wer hat das Recht auf Asyl und Schutz in Deutschland - und wer nicht? Diese Frage wird in jedem Einzelfall vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sorgfältig geprüft. Einige Asylanträge haben aber von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg: weil die Antragsteller in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden, sondern zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen sind.

Daher sieht das Grundgesetz vor, dass bestimmte Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern können damit besonders zügig bearbeitet und entschieden werden. Das kommt den Asylsuchenden zugute, die tatsächlich schutzbedürftig sind.

Abgesehen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten in Deutschland derzeit acht weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Dies sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Einstufung dieser Staaten erfolgt durch Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss.  

Voraussetzungen für Einstufung weiterhin erfüllt

Seit 2015 muss die Bundesregierung alle zwei Jahre prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. Dieser Bericht wird vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. 

Der Bericht kommt in diesem Jahr zu dem Ergebnis, dass alle acht betroffenen Staaten weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllen. Diese Einschätzung basiert auf aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes und Auswertungen von Asylstatistiken.

In diesen Staaten sind generell und durchgängig keine politische Verfolgung, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Bestrafung zu befürchten, erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Individuelle Prüfung bleibt erhalten

Bei sicheren Herkunftsstaaten wird kraft Gesetz vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Land nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann aber durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. 

Es bleibt dabei, dass jeder Antrag individuell geprüft wird betonte der Bundesinnenminister. In jedem Asylverfahren wird eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der Antragsteller ihre Situation in ihrem Herkunftsland vortragen können, so de Maizière.

Deutliches Signal

Über 90 Prozent der Asylanträge von Menschen, die aus den sicheren Herkunftsländern stammen, waren ohne Aussicht aus Erfolg. In diesen Fällen gelten kürzere Fristen und das Asylverfahren kann deutlich schneller abgeschlossen werden. 

De Maizère bescheinigt der Regelung über die sicheren Herkunftsstaaten eine effektive Signalwirkung. Die Zahl der Anträge aus diesen Staaten habe sich deutlich reduziert. Dass ein kleiner Prozentsatz dennoch eine Asylanerkennung erhalte, zeige aber deutlich, dass eine sorgfältige Einzelfallprüfung durchgeführt werde. Für die Westbalkanstaaten lag die Schutzquote fast durchgängig unter drei Prozent, für die beiden afrikanischen Staaten bei etwa sechs Prozent. 

Weitere Informationen mit dem Bericht und der Rede des Bundesinnenministers finden sich auf den Seiten der Bundesregierung. 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 13.12.2017 

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