Flucht und Migration

Kinder im Asyl- und Rückkehrprozess: Neuer UNICEF-Bericht zur Berücksichtigung ihrer Interessen und ihres Wohls

Geflüchtete und migrierte Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Doch nicht alle der Mädchen und Jungen, die in Europa Zuflucht suchen, haben ein Bleiberecht, sondern müssen in ihre Heimat oder ein Drittland zurückkehren. UNICEF hat in einer qualitativen Studie den Umgang mit Kindern in Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen untersucht. Der Bericht „Child-sensitive return“ zeigt, dass auch in Deutschland das Wohl von Kindern bei Entscheidungen in den einzelnen Prozessen noch nicht umfassend und nicht vorrangig berücksichtigt wird.

07.11.2019

„Politik, Behörden und Gerichte in Deutschland müssen Kinder und deren Wohl bei allen Entscheidungen vorrangig berücksichtigen, das heißt also auch im Rahmen von Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen,“ sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Jede Entscheidung über den Aufenthaltsstatus bestimmt fundamental das weitere Leben der Kinder. Mädchen und Jungen haben deshalb ein Recht darauf, dass ihre gesamte Situation und die Folgen einer möglichen Rückkehr für ihr Wohlbefinden sorgfältig betrachtet werden. Nur so kann eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden.“

Jede Entscheidung muss das Wohl der Kinder achten

Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass bei allen Entscheidungen und Maßnahmen, die ein Kind betreffen, das Wohl und die Interessen des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sind. Doch bis heute gibt es in den Asylverfahren sowie Rückkehrprozessen keine bundesweit verbindlichen und einheitlichen Standards dafür.

Aus der UNICEF-Studie geht hervor, dass insbesondere das Recht der Kinder auf Mitsprache und Beteiligung häufig nicht berücksichtigt wird. Kindspezifische Fluchtgründe – wie beispielsweise eine drohende Rekrutierung als Kindersoldaten, Zwangsheirat oder Beschneidungen – werden in der persönlichen Anhörung im Asylverfahren zum Beispiel nicht obligatorisch abgefragt. Auch die Lebensumstände für Kinder in den Rückkehrländern werden im Allgemeinen nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere dann nicht, wenn ein Kind bzw. die Familie aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen.

Die Untersuchung macht deutlich, dass trotz einiger Verbesserungen in diesem Bereich die Datenlage zu Kindern in Asyl- und vor allem in Rückkehrprozessen in Deutschland nach wie vor lückenhaft ist. Zur Situation von Kindern während und nach ihrer Rückkehr liegen nur sehr wenige oder keine Informationen vor.

Bild: UNICEF/UN070681/Al-Issa

Fazit und Handlungsempfehlungen

Vor diesem Hintergrund unterstreicht UNICEF Deutschland, dass das Prinzip des Kindeswohls in allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig behandelt werden muss. Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen zum Umgang mit Kindern in Asyl- und Rückkehrprozessen:

  • Bevor es zu einer Entscheidung im Asylverfahren kommt, ist ein verbindliches und multidisziplinäres Verfahren zur Bestimmung des Kindeswohls unerlässlich, bei dem die Familiensituation und die Lebensumstände des Kindes, die Situation im Herkunftsland, die Meinung des Kindes sowie kindspezifische Gründe für die Flucht oder Migration berücksichtigt werden müssen. Dazu sollten gezielt Informationen über die Kinderrechtssituation in den betreffenden Ländern und Regionen eingeholt und zur Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
  • Die bundesweite Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und anderer internationaler und nationaler Grundsätze und Richtlinien muss überprüfbar sein. Dafür sollten rechtsverbindliche Standards im Asylprozess sowie bei der Rückkehr und Reintegration entwickelt und umgesetzt werden.
  • Die Datenerhebung zu geflüchteten und migrierten Kindern im Rahmen der freiwilligen und erzwungenen Rückkehr sollte verbessert werden. Dazu ist die zentrale Entwicklung und Umsetzung eines einheitlichen Monitoring- und Evaluationskonzepts notwendig. Damit lässt sich die Umsetzung der Kinderrechte nachverfolgen und „good-practice“-Beispiele auswerten.
  • Für jedes Kind, das in sein Herkunftsland (oder ein Transitland) zurückkehrt, sollte ein individueller Plan für die Reintegration erstellt werden. Bei der Planung sollten unter anderem die Rechte auf Schutz, Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Nichtdiskriminierung und Entwicklung sowie die finanzielle Situation, das Alter und Geschlecht des Kindes berücksichtigt werden.
  • Kinder dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht inhaftiert werden. Praktische Alternativen zur Inhaftierung von Minderjährigen müssen konsequent auf- und ausgebaut werden.
  • Familien sollen niemals durch Inhaftierung oder Abschiebung getrennt werden.

Über die Studie

Die Untersuchung ist Teil eines länderübergreifenden Forschungsprojektes von UNICEF zum Kindeswohl in Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen in Schweden, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland. Die Ergebnisse für Deutschland basieren auf einer Analyse der rechtlichen Situation, der Auswertung verfügbarer Daten und Studien zu dem Thema sowie 18 Experteninterviews. Die Interviews wurden im März und April 2019 von UNICEF Deutschland und SINUS durchgeführt.

Eine Deutschsprachige Zusammenfassung des Berichts zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylprozess sowie bei der Rückkehr und Reintegration in Deutschland (PDF, 93 KB) steht bei UNICEF Deutschland zur Verfügung.

Dort findet sich auch der ausführliche Länderbericht „Child-sensitive return – Upholding the best interests of refugee and migrant children in return and reintegration decisions and processes in Germany“ (PDF 3,8 MB).

Ebenfalls findet sich dort eine englischsprachige Zusammenfassung des Vergleichsberichts zur Situation in Deutschland, Schweden, Großbritannien und den Niederlanden (PDF, 383 KB).

Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 06.11.2019

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