Flucht und Migration

Kein Ort für Kinder – Minderjährige Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni stellt das Kinderhilfswerk terre des hommes eine aktuelle Studie zur Situation für Kinder und Jugendliche in sogenannten AnkER-Zentren und anderen Aufnahmeeinrichtungen vor. Die Recherche untersucht die Situation in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Im Jahr 2019 wurden bundesweit gut 70.000 Asylanträge von Minderjährigen gestellt.

19.06.2020

Die Aufenthaltsbedingungen in AnkER-Zentren ignorieren die Bedürfnisse von Kindern und schaden ihrer Integration. Dies ist das Ergebnis einer von terre des hommes beauftragten Recherche in AnkER-Zentren in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. „Das Ergebnis ist eindeutig: Aufnahmeeinrichtungen und AnkER-Zentren sind kein Ort für Kinder. Räumliche Enge, das Miterleben von Gewalt und Abschiebungen und der Mangel an Privatsphäre und Bildungsmöglichkeiten widersprechen den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechten. Zudem schaden sie der Integration von Kindern. Wer junge Menschen integrieren will, muss ihnen schnellstmöglich den Zugang zu regulären Kitas, Schulen und Wohnverhältnissen ermöglichen“, erklärte Birte Kötter, Vorstandssprecherin von terre des hommes.

AnkER-Zentren widersprechen UN-Kinderrechtskonvention

Gut 70.000 Asylanträge wurden im Jahr 2019 von Minderjährigen gestellt. Viele von ihnen müssen bis zu sechs Monate in AnkER-Zentren und anderen Aufnahmeeinrichtungen leben. Die Corona-Pandemie verschärft die ohnehin prekäre Situation zusätzlich: An Orten ohne ausreichenden Platz und Raum sind Abstandhalten und erforderliche Hygienemaßnahmen kaum möglich. „Als Ergebnis unserer Recherche fordern wir eine Verkürzung der Wohnpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf maximal vier Wochen. Diese kürzere Frist würde Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Regelsystemen wie Schule und Kita ermöglichen und damit die Integration der gesamten Familie spürbar erleichtern. Der Gesetzgeber ist daher gefordert, bundesweite Regelungen zu schaffen, so dass geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht länger als dringend nötig in Aufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen“, so Birte Kötter. „Solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, sollten die Länder ihren Handlungsspielraum nutzen und Regelungen erlassen, die den Aufenthalt von Kindern verkürzen“.

Minderjährige Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen

Die terre des hommes-Recherche skizziert die Entwicklung der Aufnahmebedingungen und ihre Auswirkungen auf Kinder seit dem Jahr 2015. Dabei wird die bisherige Fokussierung der öffentlichen Debatte und Kritik an den AnkER-Einrichtungen in Bayern durch den Blick auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen erweitert.

Die Studie „Kein Ort für Kinder – Zur Lebenssituation von minderjährigen Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen“ (PDF, 4 MB) steht beim Kinderhilfswerk terre des hommes zur Verfügung.

Quelle: terre des hommes e.V. 19.06.2020

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