Flucht und Migration
Jungen Flüchtlingen ein Zuhause geben
Die in der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zusammengeschlossenen Organisationen rufen anlässlich des Weltkindertages am 20.09.2016 dazu auf, jungen Geflüchteten ein Zuhause zu geben. Die Rechte, die Kindern und Jugendlichen zustehen, sollen unbesehen ihrer Nationalität und Bleiberechtsmöglichkeit umgesetzt werden.
15.09.2016
Appell der Aktionsgemeinschaft zum Weltkindertag
In Nordrhein-Westfalen leben viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Kriegen, Terror und Verfolgung aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Mindestens ein Drittel der Flüchtlinge, die im letzten und in diesem Jahr nach NRW kamen, waren minderjährig. Ca. 13.000 von ihnen leben ohne ihre Eltern und Familien in NRW. Ihnen stehen vollumfänglich die gleichen Rechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, zu wie allen anderen Mädchen und Jungen. Besondere Bedeutung hat Art. 3 "Im besten Interesse des Kindes" der UN KRK: Das Kindeswohl hat Vorrang bei allen gesetzgeberischen oder verwaltungsmäßigen Maßnahmen. Diese Norm wird jedoch insbesondere mit Blick auf junge Flüchtlinge in vielerlei Hinsicht nicht umgesetzt.
So ist es ein klarer Verstoß gegen die Kinderrechte, dass der Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von 2 Jahren mit dem Asylpaket II ausgesetzt wurde. Dies betrifft vor allem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die zwangsweise von ihren Eltern getrennt bleiben müssen. Dem Zusammenhalt der Familie nach der Flucht kommt eine hohe, auch integrative Bedeutung zu.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge erkennt die großen Anstrengungen der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher an und begrüßt, dass das Landesausführungsgesetz das Kindeswohl als zentralen Aspekt hinsichtlich der Verteilung sieht. Beunruhigt ist die Aktionsgemeinschaft jedoch darüber, dass der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den NRW-Kommunen sehr unterschiedlich ist. Zum Beispiel lebt noch immer ein hoher Prozentteil von ihnen in nicht genehmigten Notmaßnahmen an Stelle von jugendhilfegerechten Unterbringungen, vergeht viel Zeit bis zur Bestimmung von Vormündern oder bis zum Schulbesuch oder Spracherwerb.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge wendet sich gegen jedwede Absichten, die Standards der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu senken. Diese jungen Menschen haben Schlimmes erlebt und brauchen Unterstützung und Begleitung, um hier ihren Weg zu finden. Die Aktionsgemeinschaft appelliert an die Kinder- und Jugendhilfe, sich ihres Auftrags nach § 1 SGB VIII zu besinnen und sich aktiv für die Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung, zur Vermeidung von Benachteiligungen und für den Schutz vor Gefahren einzusetzen.
Besorgniserregend sind Berichte über gewalttätige Verhaltensweisen gegenüber Mädchen und Jungen in Flüchtlingsunterkünften. Es reicht nicht aus, hier Schutzkonzepte zu erarbeiten. Diese Art von Unterbringung ist maximal nur als Übergangslösung zu akzeptieren. Not-und Massenunterkünfte bieten Kindern und Jugendlichen keinen geeigneten Rahmen für ein gelingendes Aufwachsen. Dies gilt in besonderer Weise für Flüchtlingskinder mit schlechter Bleibeperspektive und einem damit verbundenen monatelangen Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen. In dieser Zeit erfolgt weder deutscher Spracherwerb noch Schul- oder Kindergartenbesuch.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge appelliert an Land und Kommunen, die Rechte, die Kindern und Jugendlichen zustehen, unbesehen ihrer Nationalität und Bleiberechtsmöglichkeit umzusetzen und nicht weiter zu verletzen.
Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW
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