Flucht und Migration

Jetzt anmelden zur Fortbildung "Aufenthalt und Bleiberecht für Zugewanderte"

Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e. V. in Dortmund (IBB) informiert am 18. und 25. November in einem kompakten Überblick über das Aufenthalts- und Bleiberecht, speziell von minderjährigen Flüchtlingen, Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen. Die Teilnahme ist kostenlos.

23.09.2015

Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status von Flüchtlingen, Asylbewerbern und EU-Zugewanderern? Welche Leistungen erhalten sie bei Krankheit, körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen? Welche Auswirkungen hat ihr rechtlicher Status auf ihre Gesundheitsversorgung?

Diese Fragen beantwortet die Fortbildung "Aufenthalt und Bleiberecht für Zugewanderte", die das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e. V. in Dortmund (IBB) am 18. November ab 9.30 Uhr und 25. November ab 13.30 Uhr anbietet in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in der Glückaufsegenstr. 60 in Dortmund.

Wahlweise an einem Vormittags- oder an einem Nachmittagstermin erhalten Interessierte einen kompakten Überblick über das Aufenthalts- und Bleiberecht, speziell von minderjährigen Flüchtlingen, Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen. Besonders behandelt werden die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Neuerungen im Dublin-II-Abkommen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessenten können sich ab sofort anmelden unter der Rufnummer 0231-952096-0 oder unter <link http: www.ibb-d.de external-link-new-window zur>www.ibb-d.de.

Weitere Informationen unter: <link http: www.ibb-d.de external-link-new-window zur>www.ibb-d.de

Quelle: Internationales Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund (IBB Dortmund) vom 23.09.2015

Redaktion: Kerstin Boller

Schlagworte:

Asyl Asylrecht
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