Flucht und Migration
Integrationsbeauftragte der Länder: Maßnahmen für Zugewanderte dringend notwendig
Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 erfahren auch viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert und Regelungen vom Bund fordert.
31.03.2020
„Die Corona-Krise stellt jetzt viele Zugewanderte vor existenzielle Herausforderungen. Abläufe insbesondere bei Asylverfahren, bei Duldungen im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen oder zur Sicherung von Sozialleistungen dürfen deshalb nicht zulasten der Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden. Maßnahmen des Bundes sind jetzt dringend notwendig“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, Reem Alabali-Radovan.
Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 würden viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen erfahren. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert.
Als wesentlichen Schritt erachtet Alabali-Radovan die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. „Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden.“
„Wer aufgrund der Corona-Pandemie jetzt Unterbrechungen oder gar die Kündigung erfahren hat, darf nicht um seine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung bangen. Hier brauchen wir Ausnahmeregelungen,“ sagte Alabali-Radovan und bezog sich auf zwei weitere Maßnahmenpunkte des Papieres. Weitere wesentliche Themen seien die Sicherung von Sozialleistungen und der gefahrlose Zugang zur Gesundheitsversorgung. Ebenso bekräftigen die Integrationsbeauftragten der Länder, dass eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland in Anbetracht der Corona-Krise schnellstmöglich umgesetzt werden müsse.
Die gemeinsame Erklärung der Integrationsbeauftragten (PDF, 24 KB) vom 27. März 2020 steht zum Download zur Verfügung..
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 30.03.2020
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