Flucht und Migration
Hessisches Landesprogramm WIR: Antragsfrist für die Mittel verlängert
Hessen investiert in die Integration, um Kommunen zu entlasten. Die Antragsfristen im Landesprogramm WIR wurden nun verlängert. Bis 31. Mai kann eine Förderung für Integrationsprojekte beantragt werden.
25.04.2017
Nachdem Ende Februar das erfolgreiche Landesprogramm WIR auf 8,85 Millionen Euro aufgestockt wurde, hat die Landesregierung jetzt die Antragsfrist für die Mittel verlängert: Noch bis zum 31. Mai 2017 kann die Förderung durch die hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte beantragt werden. Diese können die Mittel auch an einen gemeinnützigen Träger weiterleiten.
"Wir investieren erheblich in die Integration, um die Kommunen bei der Integrationsaufgabe zu unterstützen. Die Aufstockung der Mittel und die Neuerungen im "WIR"-Programm erlauben den Kommunen vielfältige Förderangebote, damit diese noch passgenauer reagieren können", so der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel, am 24. Apirl 2017 in Wiesbaden. Die Nachfragen zu den neuen Programmteilen "Stärkung von geflüchteten Frauen" und "Unterstützung und Vernetzung von Migrantenorganisationen" sei hoch, so der Staatssekretär.
Auch Einsatz von Integrationslotsen kann nun gefördert werden
Nach wie vor groß ist auch das ehrenamtliche Engagement von Integrationslotsinnen und -lotsen für Geflüchtete. Konnten allerdings bisher die Ausbildung und der Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen nicht gefördert werden, wenn es um Flüchtlinge ging, ist das mit den aufgestockten Mitteln im neuen Programm möglich: künftig wird auch die Qualifizierung und der Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen, die mit Geflüchteten arbeiten, gefördert. Hierfür stehen zusätzlich 500.000 € zur Verfügung. "Integrationslotsinnen und -lotsen unterstützen die Flüchtlinge niedrigschwellig und punktgenau bei der Lösung von Alltagsproblemen", betonte Staatssekretär Jo Dreiseitel.
Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind zu finden unter: <link http: www.integrationskompass.de external-link-new-window integrationskompass>www.integrationskompass.de
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 24.04.2017
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