Flucht und Migration

Hessen: Integrationslotsinnen und -lotsen für ehrenamtliches Engagement geehrt

Integrationslots(inn)en mit und ohne Migrationshintergrund, bilden in Kommunen und Kreisen eine wichtige Ergänzung zu den Regelangeboten vor Ort, stärken durch ihr Engagement die Hilfe zur Selbsthilfe Zugewanderter und stoßen interkulturelle Öffnungsprozesse an. Bereits zum dritten Mal ehrte die Hessische Landesregierung nun ehrenamtlich tätige Integrationslots(inn)en für ihr gesellschaftliches Engagement.

27.06.2018

Der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, der die Ehrung vornahm und den 22 Integrationslotsinnen und -lotsen für ihren unermüdlichen Einsatz danke, betonte: „Integrationslotsen übernehmen eine wichtige Brückenfunktion und geben vielen Menschen Hilfestellungen bei der Integration. Die Lotsinnen und Lotsen sind als Integrationshelfer vorbildlich.“

Durch diese seit 2016 jährlich stattfinde Würdigung soll ehrenamtliches Engagement für Menschen verschiedener Herkunft sichtbar gemacht werden. Integrationslotsinnen und -lotsen bieten in den Kommunen und Kreisen direkte themenspezifische, kultursensible und häufig mehrsprachige Hilfestellung für (neu) Zugewanderte an. Die Einsatzfelder der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sind sehr unterschiedlich und vielfältig: Sie begleiten Zugewanderte beispielsweise zu Arztterminen, zur Ausländerbehörde, zu Elternabenden oder unterstützen sie bei Behördengängen oder Antragstellungen. Mit ihrer Hilfe werden gesellschaftliche Strukturen und Regeln im nachbarschaftlichen Zusammenleben vermittelt. Sie helfen vor Ort, Zugangshürden abzubauen und bewirken auf der anderen Seite interkulturelle Öffnungsprozesse von Institutionen, Ämtern und Vereinen.

Rund 2,2 Mio. Euro aus dem Landesprogramm WIR investiert

Diese Unterstützung auf Augenhöhe, die Integrationslotsinnen und –lotsen in Hessen leisten, ist seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein hessischer Integrationspolitik. „Integrationslotsinnen –und lotsen bilden eine wichtige Ergänzung zu den Regelangeboten vor Ort und stärken durch ihr Engagement die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie tragen dazu bei, Zugangshürden abzubauen“, so Klose.

Von 2014 bis 2017 wurden für die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen rund 2,2 Mio. Euro aus dem Landesprogramm WIR investiert. Seit 2017 bietet das „Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR-Lotsen“, das seinen Standort in Offenbach hat, als dezentrale Servicestelle eine Beratung zum Integrationslotsenengagement sowie eine stärkere Vernetzung mit regelmäßigen Erfahrungs- bzw. Informationsaustauschen an.

Ehrenamtliche erhalten das nötige „Rüstzeug“

In der Ehrenamtsförderung ist seit 2005 das Engagement ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsfördermaßnahmen. Integrationslotsinnen und -lotsen, mit und ohne Migrationshintergrund, bilden in den Kommunen und Kreisen eine wichtige Ergänzung zu den Regelangeboten vor Ort und stärken durch ihr Engagement die Hilfe zur Selbsthilfe Zugewanderter, helfen Zugangshürden abzubauen und stoßen durch ihr Wirken dabei gleichzeitig interkulturelle Öffnungsprozesse in den Ämtern an.

Die landesgeförderte „Ausbildung“ der Integrationslotsinnen und -lotsen wird von kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Projektträgern nach den Bedarfen vor Ort geplant, organisiert und durchgeführt. Themen der Qualifizierung sind zum Beispiel Erwartungen, Anforderungen und Rahmenbedingungen, Rollenverständnis und Auftrag, Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamtes, Datenschutz, Bedeutung kultursensibler Hilfe zur Selbsthilfe, interkulturelle und soziale Kompetenzen, (interkulturelle) Kommunikation, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Nähe und Distanz, Vernetzungsarbeit und -partner, Einrichtungen und ihre Aufgaben vor Ort, Basiskenntnisse in Rechtsgrundlagen (z. B. Zuwanderungsrecht, Ausländer- und Asylrecht), Input zum Einsatzfeld. Dadurch wird den Ehrenamtlichen das nötige „Rüstzeug“ für ihren ehrenamtlichen Einsatz mitgegeben.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 14.06.2018

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