Flucht und Migration
Handreichung "15 Punkte für eine Willkommensstruktur in Jugendeinrichtungen"
Die ju:an-Praxisstelle antisemitismus- und rassismuskritische Jugendarbeit der Amadeu Antonio Stiftung und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zusätzliche Ressourcen für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, um Strukturen und Qualität in der Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und veröffentlichen hierzu Handlungsempfehlungen.
03.11.2015
15-Punkte-Plan mit praxisorientierten Hilfestellungen
Die Handreichung, die die Amadeu Antonio Stiftung mit Unterstützung des Deutschen Kinderhilfswerkes veröffentlicht hat, liefert konkrete Handlungsempfehlungen, um eine nachhaltige Willkommenskultur für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in der Jugendarbeit zu stärken. "Im Moment werden Tausende der jungen Geflüchteten de facto nicht betreut oder wissen nicht einmal, dass sie ein Recht auf einen Vormund haben, der sich für ihre Interessen einsetzt. Die Städte sind überlastet, die Kommunen kaum vorbereitet. Gerade jetzt sind Jugendeinrichtungen gefordert. Jugendarbeit muss sich an Kinderrechten orientieren", fordert Judith Rahner, Projektkoordinatorin der ju:an-Praxisstelle. "Wir brauchen qualitative Standards und starke Strukturen. Der 15-Punkte-Plan gibt dazu praxisorientierte Hilfestellungen." "Der 15-Punkte-Plan zeigt, was die Kinder- und Jugendarbeit ganz konkret dazu beitragen kann, die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Kinderrechte zu wahren", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Einrichtungen der Jugendarbeit müssen nun die Chance nutzen, ihre grundlegenden Prinzipien – Partizipation, Freiwilligkeit, Niedrigschwelligkeit und Offenheit – in der Arbeit mit minderjährigen Geflüchteten zu stärken."
Hintergrundinformationen
Bis Ende des Jahres werden sich Schätzungen zufolge ca. 30.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in Deutschland aufhalten. Dazu kommen Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien da sind. Dem stehen rund 30.000 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber. Am 1. November 2015 trat die Neuregelung zur Inobhutnahme und bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Kraft, die eine gleichmäßigere Verteilung der Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern vorsieht. Mit dem 15-Punkte-Plan erhalten Verantwortliche von Bildungsverwaltungen sowie Fachkräfte und Akteure der Kinder- und Jugendarbeit praktische Handlungsempfehlungen für die Öffnung von Jugendeinrichtungen im Sinne des Kindeswohls. Die Themen reichen von der Gestaltung kompetenter und tragfähiger lokaler Netzwerkstrukturen über die Bedürfnisse queerer Geflüchteter bis hin zu einem wirksamen Eintreten gegen Rassismus und Rechtsextremismus im Sozialraum. Die Handreichung "15 Punkte für eine Willkommensstruktur in Jugendeinrichtungen" wurde mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben" finanziert und kann bei der Amadeu Antonio Stiftung bestellt oder unter www.projekt-ju-an.de/15-punkte-plan heruntergeladen werden.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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