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Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Es soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern. Geregelt werden Integrationskurse, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und Pflichten Asylsuchender.
"Fördern und Fordern" ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes, dem nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat. Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles machte darauf aufmerksam, dass die ersten deutschen Worte vieler Flüchtlinge wären: "Bitte Arbeit". 70 Prozent von ihnen seien unter 30 Jahre alt. Wenn die Integration gelinge, entwickelten sie sich von Leistungsempfängern zu Leistungsträgern.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hob hervor, dass viele Flüchtlinge ihre Chance genutzt hätten. "Sie haben eine Ausbildung gemacht oder ein Handwerk gelernt. Sie studieren, oder sie haben Betriebe gegründet, in denen Menschen arbeiten. Sie bringen unser Land voran. Diese Menschen bereichern unser Land."
Es gebe jedoch auch eine andere Realität. Menschen, die ohne Einbindung in unsere Gesellschaft lebten. Die kaum Deutsch sprächen oder es nicht wollten. "Sie haben keinen ordentlichen Arbeitsplatz. Manche junge Männer unter ihnen begehen auffallend häufig Straftaten. Solche Einsichten in beide Realitäten in unserem Land tun weh."
Die Bevölkerung habe den Willen, diejenigen, die Schutz brauchen und eine Bleibeperspektive haben, auch zu integrieren. "Diesen Willen wollen wir bewahren. Dafür brauchen wir Integrationsmaßnahmen. Dafür brauchen wir aber auch ihr Vertrauen, dass der Rechtsstaat das bestehende Recht durchsetzt", so de Maizière.
Die Bundesregierung hat das Integrationsgesetz am 25. Mai 2016 auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg verabschiedet. Die zum Integrationsgesetz gehörende Verordnung regelt die Details zu den Integrationskursen und den Verzicht auf die Vorrangprüfung zur Arbeitsaufnahme.
Die Regelungen im Einzelnen und weiterführende Informationen auf den Internetseite der Bundesregierung:
Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.
Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.
Wie kann Integration besser gelingen? Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Frage, wo jemand lebt. Darum kann Asylbewerbern künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Denn ziehen beispielsweise zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume, erschwert das das Eingliedern in die Gesellschaft.
Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Der Bund legt ein Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Asylbewerber auf.
Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie ausgeweitet.
Einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat.
Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.07.2016