Jugendpolitik

Gesetzentwurf beschlossen: Situation minderjähriger Flüchtlinge soll verbessert werden

Die Bundesregierung hat am 15. Juli den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

16.07.2015

Der von Bundesjugendministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf betrifft Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind. Mit Blick auf die stark ansteigende Zahl von jungen Flüchtlingen ging es darum, ihre Lebenssituation hier vor Ort zu verbessern.   

"Kinder und Jugendliche, die ihre Familien verlassen müssen und allein bei uns Zuflucht suchen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Sie bei uns aufzunehmen und mit all ihren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten aufzufangen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten, ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch unsere Pflicht."

Rechte unbegleiteter Flüchtlinge stärken

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen bundesweit zu verbessern, ihre Rechte zu stärken sowie sicherzustellen, dass sie – dem Kindeswohl entsprechend – bedarfsgerecht untergebracht, versorgt und betreut werden.

Zudem sollen die Belastungen der Kommunen besser verteilt werden. Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten zu ihrer angemessenen Versorgung gibt.

Bessere Unterstützung im Asylverfahren

Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen können. Auch wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben: Dadurch werden auch die 16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung um, die die Vereinten Nationen in ihrer Kinderrechtskonvention stellen.

"Mit unserem Gesetz sichern wir jungen Flüchtlingen bundesweit ein gutes Aufwachsen zu", sagte Manuela Schwesig. "Das Gesetz wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es jungen Flüchtlingen in Deutschland besser geht. Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung in ihren Heimatländern geflohen. Wir müssen Verantwortung übernehmen und ihnen Hilfe und Schutz bieten."

"Willkommen bei Freunden"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden". Dieses Bundesprogramm ist mit 12 Millionen Euro ausgestattet und wird bis 2018 durchgeführt, um eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen in Deutschland zu fördern. Es unterstützt Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, unter anderem mit folgenden Angeboten:

  • Beratungsangebote für Jugendämter und gegebenenfalls weitere Ämter der Kommunalverwaltung
  • Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
  • Qualifizierungsangebote
  • Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt, um Flüchtlingen mit Unterstützungsbedarf vor Ort die passende Unterstützung bieten zu können.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm und zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stehen auf den <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj _blank external-link-new-window auf die internetseite des>Internetseiten des BMFSFJ und des <link http: www.b-umf.de _blank external-link-new-window auf die internetseite des>Bundesverbandes Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge e. V. (B-UMF) zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.07.2015

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