Flucht und Migration
Geplante AnkER-Zentren: Verbände fordern Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention
Ein breites Bündnis von 24 Verbänden und Organisationen fordert bei der Debatte um die geplanten AnkER-Zentren die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bündnis sieht die Idee der AnkER-Einrichtungen für Geflüchtete als menschenrechtlich höchst problematisch an.
26.05.2018
In einem offenen Brief an die Oberbürgermeister und Bürgermeister der 24 Kommunen, in denen sich gegenwärtig Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befinden, plädiert das Bündnis dafür, dass das Kindeswohl Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben muss. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und terre des hommes haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, PRO ASYL, Save the Children, SOS-Kinderdorf und World Vision die Briefe unterzeichnet. Aus Sicht der Verbände und Organisationen muss die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern erhalten bleiben.
AnkER-Zentren bieten Kindern kein Zuhause
„Die AnkER-Zentren drohen zu Türstehern des Kinderschutzes zu werden. AnkER-Zentren bieten Kindern kein Zuhause. Alle Kinder brauchen geschützte Rückzugsräume, Freunde in der Nachbarschaft und Zugang zu Bildung. Jedes Kind hat ein Recht auf Zukunft und gutes Aufwachsen ohne Diskriminierung. Statt einem Mehr an Kasernierung und Isolation in AnkER-Zentren fordern wir eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und Familien in Gemeinschaftsunterkünften“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Elementare Rechte werden vorenthalten
Untersuchungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden, die sich insbesondere mit der Situation der Kinder und ihrer Familien in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete befasst haben, zeigen, dass schon jetzt im Rahmen der Unterbringung den Betroffenen oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden und mitunter sogar von einer das Kindeswohl gefährdenden Umgebung gesprochen werden muss, beispielsweise aufgrund fehlender Rückzugsmöglichkeiten und mangelnder Hygiene.
Wahrung des Kindeswohls und der Interessen von Minderjährigen
Demgegenüber müssen das Wohl und die Interessen der Minderjährigen bei der Unterbringung und in allen Verfahrensschritten gewahrt bleiben. Dazu gehört vor allem eine sichere, friedvolle Umgebung, Zugang zur Regelschule, kinderspezifische Beratung und Unterstützung und Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb so schnell wie möglich, effizient und beschleunigt auf die Kommunen verteilt werden und Anschluss zur gleichen Versorgung wie andere Kinder und Jugendliche erhalten. Das Verlassen nicht kindgerechter Einrichtungen darf nicht an solch unabwägbaren Kriterien wie der Bleibeperspektive geknüpft werden. Die Signale an diese Kinder, von denen die meisten langfristig in Deutschland bleiben werden, sind mit Blick auch auf eine spätere Integration fatal.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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