Flucht und Migration

Geordnete-Rückkehr: BumF lehnt geplante Gesetzesänderungen ab

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kritisiert am sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das am 17. April beschlossen wurde, dass es vor allem bestehende Integrationsperspektiven verringere und eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vorsehe. Zudem räume es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.

23.04.2019

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Am 17. April 2019 wurde darüber im Kabinett beraten und das sogenannnte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen.

BumF lehnt Gesetzesänderungen ab

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen

Aus Sicht des BumF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  1. die Einführung einer „Duldung-light”,
  2. die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  3. die Ausweitung der Abschiebehaft.

Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 80 KB) steht auf den Seiten von BumF zur Verfügung.

Weitere Stimmen zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich geäußert und hebt die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Unterstützung der Integration hervor: So wird die Förderlücke für Geflüchtete in Ausbildung und Studium geschlossen und ein neuer Ehrenamts-Freibetrag für Geflüchtete eingeführt.

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) vom 17.04.2019

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