Flucht und Migration

Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Wohlfahrtsverbände kritisieren Gesetzgebung im Eilverfahren

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert am 3. Juni über insgesamt sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe. Die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas kritisieren das Gesetzgebungsverfahren und die beabsichtigen Änderungen, die zu erheblichen Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland führen würden.

03.06.2019

Diakonie: Menschenrechte nicht im Eilverfahren aufs Spiel setzen

Am 3. Juni 2019 werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten. „Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende 

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen 'Untertauchen' von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Freiheitsentziehungen sind kein präventives Mittel

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide. Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide. 

Caritas kritisiert Leistungskürzungen und verschlechterte Integrationsbedingungen

Auch Caritas-Präsident Peter Neher äußert sich zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Innenausschuss. Die spürbare Hektik bei den aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur „Geordneten-Rückkehr“ grenze an Panikmache und sei durch nichts begründet. Die Regeln für Abschiebungen wurden in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Viel mehr geht da nicht.

Gravierende Hindernisse verhindern Ausreise

Offenbar will die Politik nun den Eindruck erwecken, durch die geplanten Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz die Zahl der Ausreisen erhöhen zu können. Besonders kritisch ist, dass der Eindruck erweckt wird, abgelehnte Asylbewerber würden in großer Zahl durch ihre mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung verhindern, dass sie das Land verlassen müssen. Dabei sind es sehr oft gravierende Hindernisse wie beispielsweise schwere Krankheiten, familiäre Bindungen in Deutschland, aber auch die erschwerte Passbeschaffung bei der Botschaft des Herkunftslands, die eine Ausreise verhindern.

Oft liegt es nicht in der Verantwortung der betroffenen Menschen, wenn Papiere fehlen. Viele Botschaften in Deutschland stellen keine Papiere aus, bzw. Anforderungen, die oft nicht zu erfüllen sind. Vor diesem Hintergrund ist es sehr kritisch zu bewerten, wenn mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Menschen schlechter gestellt werden sollen, die sich aus Sicht der Behörden nicht um ihre Papiere bemühen.

Leistungskürzungen führen zu schlechteren Integrationsbedingungen

Hochproblematisch ist, dass vielen dieser Menschen Leistungen gekürzt werden. Damit werden sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dass sie nur mit Sachleistungen wie beispielsweise Lebensmitteln versorgt werden, missachtet die Selbstbestimmung der Menschen und schränkt sie stark ein.

Es ist völlig inakzeptabel, für diese Menschen einen Status zu schaffen, der zu schlechteren Integrationsbedingungen als die Duldung führt. Die Realität zeigt, dass trotz all dieser Abwehrmechanismen  einige dieser Menschen in Deutschland bleiben, die dann deutlich schlechtere Chance auf Arbeit und Integration haben. Vielfach sind Kinder betroffen, denen dadurch jede Teilhabechance und Perspektive genommen wird. Mit dieser Haltung schafft die Regierung neue Probleme von morgen.

Mehrere Wohlfahrtsverbände haben sich gemeinsam mit Kinder- und Menschenrechtsorganisationen sowie weiteren Initiativen und Vereinigungen in einem Offenen Brief an den Bundestag gewandt und dazu aufgerufen, dass vorliegenden Gesetz nicht zu beschließen.

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e.V. vom 03.06.2019

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