Flucht und Migration

Genfer Flüchtlingskonvention ins Zentrum der europäischen Flüchtlingspolitik stellen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte äußert sich anlässlich des 68. Jahrestags der Genfer Flüchtlingskonvention und fordert die Europäische Union auf, das internationale Flüchtlingsrecht wieder stärker ins Zentrum ihrer Flüchtlingspolitik zu stellen. Mit Blick auf die aktuelle Situation an den EU-Außengrenzen und auf dem Mittelmeer seien die Konvention heute so wichtig wie vor 68 Jahren. Menschen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden, seien in besonderem Maße von der Solidarität der internationalen Gemeinschaft abhängig, betont das Institut in seinem Statement.

29.07.2019

Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt anlässlich des 68. Jahrestags der Verabschiedung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) am 28. Juli 1951: „Die Europäische Union muss die Genfer Flüchtlingskonvention wieder verstärkt ins Zentrum ihrer Flüchtlingspolitik stellen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Konvention. Sie bildet die Grundlage des europäischen Asylrechts und wurde mit der Aufnahme in die EU-Grundrechtecharta bekräftigt (Artikel 18). Zu den wichtigsten Prinzipien der Konvention zählen das Recht aller Geflüchteten auf ein faires Verfahren zur Prüfung der Schutzbedürftigkeit, das Verbot der Zurückweisung an der Grenze und das Verbot der Abschiebung in Staaten, in denen den Menschen Gefahren für Leib und Leben drohen. Gerade mit Blick auf die Situation an den EU-Außengrenzen und auf dem Mittelmeer sind diese Prinzipien und ihre Anwendung genauso wichtig wie vor 68 Jahren.“

Verantwortung für die Gewährleistung der Menschenrechte

Das Menschenrechtsinstitut betont in seinem Statement, dass die Genfer Flüchtlingskonvention bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz ist. Mit der Konvention haben die Staaten in der Folge des Zweiten Weltkriegs ihre gemeinsame Verantwortung für die Gewährleistung der Menschenrechte von Geflüchteten anerkannt. Sie bildet die zentrale Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts und verpflichtet Deutschland und alle anderen Unterzeichnerstaaten zum Schutz von Geflüchteten. „Menschen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden oder Verfolgung befürchten müssen, sind in besonderem Maße von der Solidarität der internationalen Gemeinschaft abhängig.“

Hintergrund

Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Am 19. November 1951 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das Abkommen. Insgesamt sind bisher 148 Staaten der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.

Weitere Informationen finden sich beim UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR. In seinem Positionspapier zur Seenotrettung und zum Flüchtlingsschutz äußert sich das Deutsche Institut für Menschenrechte zur aktuellen Debatte und fordert dazu auf, die menschenrechtlichen und seerechtlichen Verpflichtungen zur Seenotrettung zu erfüllen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.07.2019

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