Flucht und Migration

Freie Wohlfahrtspflege äußert sich zum Einsatz von Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. äußert sich in ihrer Positionierung gemeinsam zu Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und gemäss SGB II und und fordert deren Weiterentwicklung.

09.05.2016

Flüchtlinge können in Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und gemäss SGB II tätig werden. Zu der Frage, wie sinnvoll das ist und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen sollte, haben sich die Wohlfahrtsverbände jetzt gemeinsam geäußert.

<link http: infothek.paritaet.org pid fachinfos.nsf a7b284c1694ce8dec1257fab0040e9a4 external-link-new-window positionierung der bagfw als>Positionierung der BAGFW zum Thema "Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge"

Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sehen sich als wichtigen Akteur sowohl bei der allgemeinen Integration als auch bei der arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen. Mit ihren Aufnahmeeinrichtungen, Beratungsstellen und Integrationsprojekten ist sie von Beginn des Eingliederungsprozesses nah an den Geflüchteten. Sie ist auch eine erfahrene Akteurin bei der Förderung von Menschen auf dem Weg ins Arbeitsleben. Sie hat jahrelange Erfahrung mit Arbeitsgelegenheiten und Arbeitsverhältnissen nach dem SGB II sowie begleitender und unterstützender Angebote nach dem SGB III.  Darüber hinaus bieten die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Feldern für Flüchtlinge, so dass sie auch nach entsprechender Vorbereitung der Personen als Arbeitgeberin auftreten kann.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband vom 06.05.2016

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