Flucht und Migration

Flüchtlingszahlen spürbar senken - Europäische Lösung nötig

Die Bundesregierung will die Flüchtlingszahlen "dauerhaft und spürbar" senken. Das erklärte Regierungssprecher Seibert am Montag. Notwendig sei eine europäische Lösung. Sowohl die Sicherung der EU-Außengrenzen, als auch die Einrichtung von Hotspots sowie Rückführungen würden intensiv vorangetrieben.

19.01.2016

"Wir wollen einerseits die Integration derjenigen, die hier im Lande sind und die berechtigt sind, hier im Lande zu sein, voranbringen. Wir wollen andererseits schneller und zahlreicher diejenigen zur Ausreise bringen, die hier kein Aufenthaltsrecht haben", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert bei der Regierungspressekonferenz am Montag.

Erneut betonte Seibert das Ziel der Bundesregierung, die Flüchtlingszahlen "dauerhaft und spürbar" zu senken. Zwar seien die Flüchtlingszahlen deutlich niedriger als vor einigen Wochen und Monaten, dies reiche "aber bei Weitem nicht aus". "Wir haben bereits jetzt mehr Ordnung im System und trotzdem muss noch weiter an dieser Agenda gearbeitet werden", so Seibert.

Nationale, europäische und internationale Anstrengungen

Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier unterstrich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Samstag das laufende Engagement der Bundesregierung:  "Wir müssen die Flüchtlingszahlen verringern. Eine Million Flüchtlinge in einem Jahr kann unser Land verkraften, aber dauerhaft in jedem Jahr geht das nicht. Deshalb haben wir ja zwei Asylpakete vorgelegt. Eines ist vom Bundestag beschlossen. Das andere kommt in Kürze."

Zuletzt hatte Kanzlerin Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache betont, dass auf allen Ebenen an der Lösung der Flüchtlingsfrage gearbeitet werde: "National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern."

Rückführungen intensivieren

Im Hinblick auf eine beschleunigte Rückführung von Flüchtlingen aus den Maghreb-Staaten stellte Regierungssprecher Seibert bereits in der Regierungspressekonferenz vergangenen Freitag klar, dass auch Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten, die kein Aufenthaltsrecht haben, Deutschland verlassen müssen:  "Wir haben mit Algerien ein Rückführungsabkommen. Das heißt, auf dem Papier ist alles geregelt. In der Praxis erweist es sich in einzelnen Fällen als durchaus problematisch, und darüber, dass die Praxis der Vertragslage angepasst wird, muss geredet werden."

Zum heutigen Maghreb gehören die durch das gleichnamige Gebirge verbundenen Länder Marokko, Algerien und Tunesien als Kernräume.

Ergänzend führte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, aus, dass allein das Aushandeln von Rücknahmeabkommen nicht ausreichend sei. Es gebe eine Vielzahl von Möglichkeiten, "solche grundsätzlichen politischen Vereinbarungen in der Praxis zu erschweren oder gar unmöglich zu machen".

Gespräche mit Maghreb-Staaten und Westbalkan

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Außenminister Steinmeier arbeiteten gemeinsam daran, die "bürokratischen Probleme" zu bewältigen. Ziel sei es, zunächst mit dem westlichen Balkan, aber auch in Nordafrika zu vereinbaren, dass es sogenannte EU-Laissez-Passer gibt, sagte Schäfer.

"Laissez-Passer-Papiere" sind durch die europäische Union ausgestellte Standard-Reisedokumente für die Rückkehr von Ausländern ohne Reisedokumente in ihre Heimatländer. Ein solcher Passersatz ermöglicht die freiwillige Ausreise in Heimatländer, die den Passersatz anerkennen.

"Das ist das sprichwörtliche dicke Brett, das da gebohrt werden muss. Das geschieht nicht erst seit gestern und auch nicht erst seit dem letzten Jahr, sondern das geschieht seit vielen Jahren und ist mühsam. Ich kann Ihnen versichern: Der Außen- und der Innenminister gehen das mit großem Engagement an, auch in den persönlichen Gesprächen, die sie mit diesen Ländern führen", so Schäfer.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 18.01.2016

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