Flucht und Migration

Flüchtlingspolitik: Gemeinsame europäische Kontingente

Um die Zuwanderung nach Deutschland zu reduzieren, setzt sich die Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik nach wie vor für eine europäische Lösung ein. Auch sieht das zweite Asylpaket weiterhin Regelungen zum Familiennachzug vor.

23.11.2015

"Wir wollen gemeinsame europäische Kontingente", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Montag in der Regierungspressekonferenz. Die Lösung könne nicht sein, dass Deutschland alle Flüchtlinge, die nach Europa kämen, aufnähme.

Gemeinsamer europäischer Weg

Auch Kanzleramtschef und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier sprach sich für eine gemeinsame europäische Kontingentlösung aus. Im ZDF-Interview (22. November) bekräftigte er: "Wir wollen eine Kontingentlösung haben. Das heißt, wir wollen Zahlen festlegen, wie viele Flüchtlinge aufgenommen werden, ohne dass sie in die Illegalität gezwungen werden und in die Hände von Schleppern geraten."

Bereits im September hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Interview mit der Zeit (3. November) betont, dass das politische Asyl aus guten Gründen keine Obergrenze kenne. "Aber im Normalfall gibt es Obergrenzen der Aufnahmefähigkeit eines Landes. Viele Experten sagen, dass für ein Land unserer Größenordnung eine Nettozuwanderung von 400.000 bis 500.000 Menschen schon ziemlich viel ist." Denn, so de Maizière weiter: "Wir wollen die Menschen in politischer Not, die zu uns kommen und bleiben dürfen, ja auch integrieren. Dafür brauchen wir Schulen, Wohnraum, Arbeitsplätze, einen kulturellen Konsens."

Zusammenarbeit mit der Türkei

Darüber hinaus hatte Altmaier am Sonntag (22. November) unterstrichen, dass für eine gesamteuropäische Kontingentlösung Vereinbarungen mit der Türkei vonnöten seien. Hierzu werde die EU Gespräche mit der Türkei führen und eine vertragliche Vereinbarung anstreben.

Zweites Asylpaket: Regelung zum Familiennachzug

Dass von der Bundesregierung beschlossene zweite Asylpaket befinde sich nach wie vor in der Abstimmung. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits diese Woche in den Bundestag eingebracht werden. Altmaier erklärte, dass es im Interesse der Sache sei, wenn die Verhandlungen zwar länger dauerten, das Gesetz aber am Ende dafür "hieb- und stichfest und wasserdicht" sei.   

Die Bundesregierung hatte sich am 5. November auf ein gemeinsames Asylpaket verständigt. Unter anderem soll für bestimmte Asylbewerber ein beschleunigtes Verfahren eingeführt werden. Dazu gehören auch Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten oder Folgeantragsteller. Sie sollen in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Schließlich soll der Familiennachzug zu Personen, die als international subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 23.11.2015

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