Flucht und Migration
Flüchtlingskosten: Für gelingende Integration
In einem aktuellen Bericht informiert die Bundesregierung über die Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten. Darin enthalten sind über 1,3 Milliarden Euro für Kinderbetreuungskosten, sowie eine Pauschale von 350 Millionen Euro pro Jahr für unbegleitete Minderjährige. Der Bericht wird jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
30.05.2018
Im Jahr 2017 hat der Bund insgesamt rund 20,8 Milliarden Euro an Flüchtlingshilfe geleistet. Davon rund 6,6 Milliarden Euro zur Entlastung der Länder und Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten. Rund 6,8 Milliarden Euro entfielen auf die Bekämpfung von Fluchtursachen.
Entlastung der Länder und Kommunen
Die Zahlen gehen aus einem Bericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett beschlossen hat. In Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 hat der Bund Folgendes zur Entlastung der Länder und Kommunen geleistet:
- Zuschuss zu den Ausgaben für Asylsuchende - von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- Eine Pauschale von 350 Millionen Euro pro Jahr für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- 339 Millionen Euro 2016 und 774 Millionen Euro 2017 für die Kinderbetreuung.
- 500 Millionen Euro 2016 und 2017 für den sozialen Wohnungsbau.
Weitere Entlastungen
Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung, die Entlastungen der Länder und Kommunen noch mehr zu unterstützen mit:
- Einer Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro pro Jahr in 2016 und 2017.
- Insgesamt 1,3 Milliarden Euro für Unterkunftskosten für Asyl- und Schutzberechtigte.
- Weiteren 500 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung.
- 226 Millionen Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sichergestellt wird.
Der Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zu berichten, wie die Länder und Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten unterstützt wurden. Der Bericht muss auch Rechenschaft über die Mittelverwendung durch die Länder ablegen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 30.05.2018
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