Flucht und Migration

Flüchtlingsgipfel: Bund unterstützt Länder

Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben. Außerdem beteiligt er sich an Wohnungsbau und Kinderbetreuung. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen 350 Millionen Euro fließen.

25.09.2015

Beim gestrigen (24.09.2015) Bund-Länder-Treffen zu Flüchtlingen haben sich die Bundesregierung und die Länderchefs auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen "zum 1. November in Kraft treten können", sagte die Kanzlerin.

Einigkeit bestand darüber, dass vor allem die Fluchtursachen bekämpft werden müssen. Rund 800.000 Flüchtlinge werden erwartet - mehr als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Bund, Länder und Kommunen stünden vor großen humanitären, administrativen und finanziellen Herausforderungen.

Sachleistungen

Solange die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, wird der Bargeldbedarf soweit möglich durch Sachleistungen ersetzt.

Für vollziehbar Ausreisepflichtige werden die Leistungen gekürzt. Die Vorauszahlung von Geld wird auf höchstens einen Monat begrenzt. Mögliche Fehlanreize werden beseitigt, sagte Bundekanzlerin Merkel.
Westbalkan-Länder werden sichere Herkunftsstaaten

"Wir haben uns auf sichere Herkunftsländer geeinigt", sagte die Bundeskanzlerin. Albanien, Kosovo und Montenegro sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten können schneller bearbeitet werden. Somit kann auch der Aufenthalt in Deutschland in kürzerer Zeit beendet werden.

Asylanträge aus diesen Staaten sind im vergangenen Jahr stark angestiegen. Mehr als neun von zehn Anträgen sind erfolglos. Auch wenn Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden sind, hat der Asylbewerber immer noch die Möglichkeit, seine Verfolgung im Einzelfall darzulegen.

Finanzielle Mittel vom Bund

"Wir brauchen eine faire Verteilung der Lasten", sagte Merkel. Der Bund beteiligt sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den Kosten, die bei der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Künftig unterstützt der Bund die Länder mit einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat. Diese Mittel fließen von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Damit werde ein "atmendes System" geschaffen, das sich an der Dauer der Asylverfahren und der Zahl der Flüchtlinge orientiert. "Der Bund übernimmt zwei Risiken: für die Bearbeitungsdauer und für die Zahl der Asylbewerber", sagte Merkel. Zudem beteilige sich der Bund mit 500 Millionen Euro am sozialen Wohnungsbau und gebe 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Auch das freiwerdende Betreuungsgeld komme den Ländern zugute.

Weitere Informationen:

  • <link http: www.bundesregierung.de content de _anlagen _blank external-link-new-window zu flucht und>Bund-Länder-Beschlüsse zu Flucht und Asyl (PDF, 50KB)

Quelle: Bundesregierung vom 24.09.2015.

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