Flucht und Migration

Flüchtlings- und Integrationskosten des Bundes in 2018 rund 7,5 Milliarden Euro

Der Bund hat Länder und Kommunen im Jahr 2018 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro unterstützt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2018.

13.06.2019

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten sowie die Mittelverwendung durch die Länder zu berichten.

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung im November 2016 gebeten, im Rahmen dieser Berichterstattung auch auf die Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro jährlich ab dem Jahr 2018 und die Verantwortung der Länder für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen auch im Bereich der Integrationskosten einzugehen.

Der Bund hat Länder und Kommunen im Jahr 2018 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt rd. 7,5 Mrd. Euro unterstützt. So heißt es in dem als Unterrichtung (Drucksache 19/10650, PDF 882 KB) vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2018.

Über die Unterstützungszahlungen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro hinaus habe der Bund im Jahr 2018 weitere Ausgaben in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligt hätten. Davon seien rund 7,9 Milliarden auf die Bekämpfung der Fluchtursachen entfallen, schreibt die Bundesregierung.

Bei den größten Maßnahmen zur kassenwirksamen Entlastung von Ländern und Kommunen handelt es sich um die sogenannte Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro und die Beteiligung an Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und pauschale Zahlung bei ablehnendem Bescheid in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro.

Der Bericht führt außerdem Angaben der Bundesländer zu ihren Ausgaben im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten auf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 666 vom 11.06.2019

Back to Top