Flucht und Migration

Familienzusammenführung dauert oft zu lang – Handreichung des Deutschen Vereins

Die Familienzusammenführung gelingt häufig nur schleppend oder gar nicht. Die Handreichung informiert deshalb über den rechtlichen Rahmen und die Verfahrensabläufe und benennt Kontakte. Vor allem sollen Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

10.07.2017

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung veröffentlicht. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden. 

Zusammenführung von Kernfamilien 

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Informationen zu rechtlichem Rahmen und Verfahren 

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf external-link-new-window des deutschen>Handreichung des Deutschen Vereins für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung (pdf 647 KB) steht auf der Webseite des Deutschen Vereins zum Download zur Verfügung. 

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein vom 29.06.2017

Back to Top