Flucht und Migration
Familiennachzug: Wohlfahrtsverbände kritisieren Neuregelung und fordern Recht auf Familie
Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen. Diakonie und AWO bilanzieren die Erfahrungen und kritisieren insbesondere die bürokratische Durchführung. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnen die beiden Wohlfahrtsverbände ab.
01.08.2019
Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen zieht Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes Bilanz:
„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.
Das Gesetz zum Familiennachzug ist inhuman
Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.
Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“
Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden
Auch der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie äußert sich zur neuen Gesetzeslage: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“
Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.
Rechtsanspruch wiederherstellen und Verfahren vereinfachen
Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“
Hintergrund
Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.
Die Diakonie hat die Broschüre „Familien gehören zusammen“ (PDF 938 KB) veröffentlicht und beschreibt die vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen - auch jenseits der Kontingentregelung.
Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie außerdem im Themenschwerpunkt www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung.
Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019 und AWO Bundesverband e.V. vom 01.08.2019
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