Flucht und Migration
Falsche Asylbescheide: Paritätischer kritisiert restriktive Asyl-Anerkennungspraxis
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die restriktive Asyl-Anerkennungspraxis und warnt vor weiteren Asylrechtsverschärfungen. Wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahre in Sammellagern aufhalten müssten, sei dies aus humanitären und Gründen der Vernunft kontraproduktiv. Entsprechende Pläne zur Unterbringung hatten die Sondierungsparteien mit Blick auf eine neue Regierungskoalition veröffentlicht.
15.01.2018
Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.
Asylrecht ist universelles Menschenrecht
„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Integration vom ersten Tag an
Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband vom 15.01.2018
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„Jugendhilfe macht’s möglich?! Rechte junger Geflüchteter und ihrer Familien stärken“
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Maßstab Menschenrechte - Bildungspraxis zu den Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung
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