Flucht und Migration

EU-Kommission begrüßt EuGH-Urteil zur Umverteilung von Flüchtlingen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch ein Urteil den Beschluss des Rates von 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen bestätigt. Die EU-Kommission sieht es als Chance für alle Mitgliedstaaten, Rechtstreue und Solidarität zu zeigen. Der Umverteilungsmechanismus zeigt europaweit Fortschritte: Inzwischen wurden 27.695 Personen aus Griechenland und Italien umverteilt.

07.09.2017

Die EU-Kommission begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof am 6. September den Beschluss des Rates von 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen bestätigt und die Klagen der Slowakei und Ungarns abgewiesen hat. „Die Aufmerksamkeit sollte sich nun auf die Umsetzung der rechtlich bindenden Verpflichtungen richten“, sagte Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel. Noch warten einige tausend Bewerber in Italien und Griechenland auf die Umverteilung in andere Mitgliedstaaten. Das Urteil sei eine Chance für alle Mitgliedstaaten, Rechtstreue und Solidarität zu zeigen.

Der Umverteilungsmechanismus zeigt europaweit weitere Fortschritte, inzwischen wurden 27.695 Personen aus Griechenland und Italien umverteilt. Die Kommission ruft in ihren am 6. September vorgelegten Fortschrittsberichten alle Beteiligten auf, bei der Steuerung der irregulären Migration, dem Schutz der EU-Außengrenzen und der Unterstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen den erfolgreichen Kurs zu konsolidieren.

Weniger irreguläre Grenzübertritte und Todesopfer auf der Mittelmeerroute

Dank der Erklärung EU-Türkei verharrt die Zahl irregulärer Einreisen nach Griechenland weiterhin auf einem niedrigen Stand. Zudem konnten fast 10.000 Syrer in der EU neu angesiedelt werden. Die gemeinsamen Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Italiens, haben dazu beigetragen, dass es während der Sommermonate deutlich weniger irreguläre Grenzübertritte und Todesopfer auf der zentralen Mittelmeerroute gab. Die Europäische Grenz- und Küstenwache verfügt nun über neue Instrumente.

Gestiegene legale Neuansiedlung von Flüchtlingen

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Alle Beteiligten auf EU-Ebene haben gemeinsam alles darangesetzt, um die Migrationsströme zu steuern, unsere Außengrenzen zu schützen und die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zu unterstützen. Wir sind auf dem richtigen Weg und das ist vor Ort deutlich spürbar.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, wies darauf hin: „Wenn die Staaten Europas verantwortungsvoll und solidarisch zusammenarbeiten, können wir innerhalb und außerhalb der EU Fortschritte machen und konkrete Ergebnisse erzielen. Das lässt sich heute klar erkennen: an den geringeren irregulären Migrationsströmen und der gestiegenen legalen Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Einsatzfähigkeit einer gemeinsamen europäischen Grenz- und Küstenwache vor Ort und den gemeinsamen Maßnahmen, die wir zur Unterstützung Italiens und auf der zentralen Mittelmeerroute ergriffen haben.“

Umverteilung und Neuansiedlung – Solidarität funktioniert

Zwei Jahre nach der Einführung der Notfallregelung ist bei der Umverteilung weiterhin ein positiver Trend zu erkennen, der die 2017 beobachtete deutliche Beschleunigung der Umverteilungen bestätigt: Seit Februar 2017 wurden monatlich im Durchschnitt 2.300 Personen auf fast alle Mitgliedstaaten umverteilt. Insgesamt wurden bis zum 4. September 27.695 Personen umverteilt (19.244 aus Griechenland und 8.451 aus Italien). Da aber noch etwa 2.800 Personen aus Griechenland umverteilt werden müssen und in Italien Tag für Tag neue Antragsteller ankommen, müssen alle Seiten weitere Anstrengungen unternehmen. Die Mitgliedstaaten müssen die Überstellungen im Zuge der Umverteilung beschleunigen und ausreichende Zusagen für alle in Betracht kommenden Personen machen. Italien muss die infrage kommenden Umverteilungskandidaten (insbesondere Eritreer) rascher identifizieren und registrieren.

Während viele Mitgliedsstaaten zugewiesene Migranten aufnahmen, verstoßen anderen gegen ihre Verpflichtungen

Eine Reihe von Mitgliedstaaten (Malta und Lettland) hat bereits alle ihnen zugewiesenen Migranten aus Griechenland umverteilt. Andere Mitgliedstaaten (Finnland, Litauen, Luxemburg und Schweden) werden dies in Kürze schaffen. Malta und Finnland haben auch schon fast alle ihnen zugewiesenen Migranten aus Italien aufgenommen. Die Kommission begrüßt zudem, dass in Österreich die Umverteilung von Migranten aus Italien begonnen hat und die Vorbereitungen für die ersten Umverteilungen aus Italien in die Slowakei laufen.

Die Tschechische Republik, Ungarn und Polen verstoßen weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen, da bislang keine einzige Person nach Ungarn oder Polen umverteilt wurde und die Tschechische Republik seit über einem Jahr keine Umverteilungsplätze zugesagt hat. Daher hat die Kommission am 26. Juli die nächste Stufe der Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und diesen Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt.

Die Kommission begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem er die Gültigkeit des zweiten Umverteilungsbeschlusses des Rates bestätigt und die Klagen der Slowakei und Ungarns abgewiesen hat.

Verpflichtung endet nicht im September

Die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umverteilung endet nicht im September. Die Umverteilungsbeschlüsse des Rates gelten für alle bis zum 26. September 2017 in Griechenland oder Italien ankommenden in Betracht kommenden Personen, die dann noch umverteilt werden müssen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten, insbesondere Polen, Ungarn und die Tschechische Republik sowie die Staaten, die ihren Zuweisungen noch nicht vollständig nachgekommen sind, ihre Bemühungen verstärken, um alle infrage kommenden Antragsteller umzuverteilen.

Zielvorgabe fast erreicht

Bei der im Juli 2015 angenommene Neuansiedlungsregelung der EU ist die Zielvorgabe fast erreicht: Die Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder haben bereits 17.305 der vereinbarten 22.504 Personen neu angesiedelt. Auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei wurden bislang insgesamt 8.834 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt bzw. 1.028 seit dem letzten Bericht. Insgesamt wurden auf der Grundlage der beiden EU-Neuansiedlungsregelungen, seitdem diese durchgeführt werden, 22.518 Personen neu angesiedelt.

Am 4. Juli 2017 rief die Kommission zu neuen Zusagen für das Jahr 2018 auf, um die Kontinuität der gemeinsamen Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten bis zur Annahme des Vorschlags der Kommission für einen europäischen Neuansiedlungsrahmen zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Zusagen für 2018 bis zum 15. September 2017 übermitteln. Dies soll die weitere Neuansiedlung von Flüchtlingen, die über die Türkei nach Europa gelangen, aber auch die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Horn von Afrika ermöglichen. Die Kommission stellte 377,5 Mio. Euro bereit, um die Neuansiedlung von mindestens 37.750 Personen (mit 10.000 Euro/Person) zu unterstützen.

Erklärung EU-Türkei – weiterhin konkrete Ergebnisse

Die Erklärung EU-Türkei ermöglicht weiterhin konkrete Ergebnisse und ist für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute von zentraler Bedeutung.

Obwohl die Zahl der ankommenden Migranten im Sommer wie in den Sommermonaten des Vorjahres leicht gestiegen ist, blieb die Zahl der täglichen Grenzübertritte von Personen, die von der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzten, seit dem letzten Bericht vom 13. Juni mit durchschnittlich 75 Neuankömmlingen pro Tag niedrig. Insgesamt ist die Zahl der Neuankömmlinge seit der Umsetzung der Erklärung um 97 Prozent gesunken, und der erhebliche Rückgang der Zahl der Todesopfer in der Ägäis hielt an.

Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen - zusätzliche Anstrengungen nötig

Gleichwohl müssen erhebliche zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um den Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen abzubauen und die unzureichenden Kapazitäten für die administrative Vorbereitung der Rückführung und die Abschiebehaft in Griechenland zu verbessern. Seit Verabschiedung der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 1896 Migranten in die Türkei rückgeführt. Fortschritte gibt es auch in anderen Bereichen der Erklärung. So beschleunigt die Kommission die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.

Von den für den Zeitraum 2016-2017 zugewiesenen 3 Mrd. Euro wurden bereits 1,66 Mrd. Euro im Rahmen von Verträgen gebunden, während die Auszahlungen auf 838 Mio. Euro stiegen. Die Zahl schutzbedürftiger Flüchtlinge, die durch das Soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net – ESSN) unterstützt werden, hat sich rasch von 600.000 auf 860.000 Personen erhöht. Ende 2017 werden es voraussichtlich 1,3 Millionen Flüchtlinge sein.

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache – weitere Bemühungen im Bereich der Rückführung erforderlich

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache hat in den vergangenen Monaten ihre Einsatzfähigkeit erhöht und zwei ergänzende Aktionen eingeleitet, um Spanien im westlichen Mittelmeerraum zu unterstützen. Damit steigt die Zahl ihrer Mitarbeiter, die derzeit Mitgliedstaaten vor Ort unterstützen, auf insgesamt 1700 Personen. Allerdings bestehen nach wie vor Lücken bei der Bereitstellung von Fachkräften und Ausrüstung, und seit April 2017 wurden keine neuen Beiträge zur Ausstattung der Soforteinsatzpools geleistet. Die Mitgliedstaaten müssen dringend ihre Zusagen erfüllen und die verbleibenden Lücken füllen, um eine wirksame Überwachung der EU-Außengrenzen sicherzustellen.

Die Agentur hat für eine Reihe von Mitgliedstaaten Schwachstellenbeurteilungen durchgeführt und Empfehlungen abgegeben, die nun von den nationalen Behörden fristgerecht umgesetzt werden müssen. Ferner hat sie 193 Aktionen zur Rückführung von 8606 Drittstaatsangehörigen unterstützt, die sich illegal in der EU aufhalten. Damit ist die Zahl der Rückführungsaktionen im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 um 160 % gestiegen. Die Mitgliedstaaten nutzen aber noch nicht das ganze Spektrum der Kapazitäten der Agentur. Um ihr erweitertes Mandat im Bereich Rückführungen vollständig wahrzunehmen, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Agentur und die Mitgliedstaaten sollten ihre Rückführungsmaßnahmen besser abstimmen und die gestärkten Instrumente der Agentur vollumfänglich nutzen.

Partnerschaftsrahmen und zentrale Mittelmeerroute – Rückgang der Grenzübertritte

Die entlang der zentralen Mittelmeerroute und mit Partnern in Afrika durchgeführten Maßnahmen führen zu ersten Ergebnissen. Während der Sommermonate ist die Zahl der Todesopfer auf See erheblich zurückgegangen; gleichzeitig war ein erheblicher Rückgang bei der Zahl der Migranten festzustellen, die über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa gelangen wollten. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hat die EU mehr als 11.000 Migranten dabei unterstützt, aus Libyen und Niger die freiwillige Rückkehr in ihre Heimatländer anzutreten.

Die EU setzt ihre zur Wahrung der europäischen Werte und der Menschenrechte unternommenen Anstrengungen fort, um Menschenleben zu retten, das Geschäftsmodell der Schleuser und Menschenhändler zunichte zu machen, die eigentlichen Ursachen zu bekämpfen und mit Drittländern partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die Umsetzung des (am 4. Juli 2017 angenommenen) Aktionsplans zur Unterstützung Italiens muss nach der Einrichtung der Kontaktgruppe für die zentrale Mittelmeerroute und dem Treffen in Paris vom 28. August 2017 in demselben Tempo und derselben Intensität fortgesetzt werden.

<link https: ec.europa.eu germany news external-link-new-window zur umverteilung von flüchtlingen in der>Hintergrundinformationen finden sich in der Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 06.09.2017

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