Flucht und Migration

EMN-Studie zum Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen im Europarat vorgestellt

In den letzten Jahren kamen vermehrt unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Deutschland. Eine 2018 veröffentlichte Studie der deutschen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) beleuchtet rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Lebensumstände von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland und liefert aktuelle Statistiken. Nun wurde sie im Europarat vorgestellt.

24.04.2019

Die deutsche Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) berichtete am 11. April über Erkenntnisse zum Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen im Ausschuss für Migration und Flüchtlinge der parlamentarischen Versammlung des Europarates.

EMN-Studien sind wichtige Informationsgrundlage

Die Studien des EMN bereiten migrationsrelevante Themen objektiv, verlässlich und EU-weit vergleichbar auf. Sie bilden damit eine wichtige Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit und für politische Institutionen sowie für Entscheidungs­trägerinnen und -träger. Dass dies auch für die parlamentarische Arbeit auf internationaler Ebene gilt, zeigt die Anfrage des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: Dieser hat die Deutsche Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrations­netzwerks eingeladen, Ergebnisse aus der EMN-Studie zu unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland vorzustellen.

Vermisste Minderjährige wiederfinden oder ihr Verschwinden verhindern

Der Ausschuss erarbeitet derzeit einen Bericht, der sich mit dem Verschwinden von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beschäftigt. Im Fokus des Berichtes sollen unter anderem die Umsetzung von internationalen Standards und die Nutzung von Datenbanken stehen, die es ermöglichen, vermisste Minderjährige rasch wiederzufinden oder ihr Verschwinden zu verhindern. Der Ausschuss war folglich daran interessiert, wie mit diesen Sachverhalten in Deutschland umgegangen wird.

Derzeit keine umfassenden und aussagekräftigen Daten

„Politische Arbeit – in der Regierung, in Parlamenten und durch die Zivilgesell­schaft – braucht verlässliche Informationen. Die Studien des EMN fassen die wichtigsten rechtlichen Regelungen und empirischen Erkenntnisse zu Thematiken zusammen, und das EU-weit vergleichbar“, so Paula Hoffmeyer-Zlotnik, Ko-Autorin der Studie „Unbegleitete Minderjährige in Deutschland“. Sie stellte die wesent­lichen Erkenntnisse der Studie im Europarat vor. Dazu gehört, dass es derzeit keine umfassenden und aussagekräftigen Daten zu vermissten unbegleiteten Minderjährigen gibt. Die Datenbank des Bundeskriminalamtes kann zwar Tendenzen aufzeigen. Oft werden jedoch Erledigungen dort nicht eingetragen und es kommt zu Mehrfachzählungen, etwa wenn keine Identitätsdokumente vorhanden sind oder ein Name unterschiedlich geschrieben wird.

Gründe für das Verschwinden

In ihrem Vortrag ging es auch um das Vorgehen der Aufnahmeeinrichtungen und Jugendämter, wenn Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe verschwinden. Die möglichen Gründe für das Verschwinden sind sehr unterschiedlich:

  • Oft verlassen unbegleitete Minderjährige ihre Einrichtungen, um zu Familienangehörigen an anderen Orten in Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten zu gelangen.
  • Andere Gründe können Konflikte in der Einrichtung oder die Unzufriedenheit mit der Zuteilung im Verteilungsverfahren sein.
  • Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass vermisste unbegleitete Minderjährige Opfer von krimineller Ausbeutung oder Menschenhandel werden.

Weiterführende Informationen

In der anschliessenden Diskussion hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Gelegenheit, Fragen zu den vorhandenen Daten, zur interstaatlichen Kooperation in diesem Bereich und zur Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen über die Volljährigkeit hinaus zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema, der Studie und zur Arbeit des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 11.04.2019

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