Kinderschutz

DKHW: Rückgang bei vermissten Flüchtlingskindern kein Grund zur Entwarnung

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Zudem sei es notwendig, grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme zu verbessern sowie die Ursachen für das Verschwinden zu erforschen.

11.07.2018

Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. „Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ‚Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gezielte Präventionsmaßnahmen nur möglich, wenn Ursachen klarer sind

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. „Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb brauchen wir gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Rechtsansprüche auf Familiennachzug. Zudem gilt es verstärkt die Gründe dafür zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Aber nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann gezielt in Präventionsmaßnahmen investiert werden“, so Hofmann weiter.

Zentrales europäisches Erfassungssystem gefordert

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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