Flucht und Migration
Integrationsgesetze der Bundesländer: Umsetzung entscheidend
Vier der 16 Bundesländer haben in den letzten Jahren eigene Integrationsgesetze verabschiedet. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat diese nun analysiert und die Ergebnisse in Form eines Policy-Briefs veröffentlicht. Die Bilanz: Über die Wirkung der Gesetze entscheidet nicht nur ihre rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die politische Umsetzung.
06.10.2017
Integration wird auf bundespolitischer Ebene intensiv und kontrovers diskutiert. Für viele zentrale Aspekte der Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind allerdings die Länder (und Kommunen) zuständig. Vier der 16 Bundesländer haben in den letzten Jahren eigene Integrationsgesetze verabschiedet. Der neue Policy Brief „Papiertiger oder Meilensteine? Die Integrationsgesetze der Bundesländer im Vergleich“ des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich) analysiert die Regelwerke von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Das Fazit: Die vier Bundesländer heben mit ihrem jeweiligen Gesetz die Bedeutung von Integrationspolitik hervor und stecken den Rahmen dafür ab. Über die Wirkung entscheidet jedoch nicht nur die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die politische Umsetzung.
Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländern im Bereich Integration
Während für die Migrationspolitik v. a. der Bund zuständig ist, haben die Bundesländer auf dem Feld der Integration erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten; auch die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen liegt bei ihnen. Seit 2010 haben vier Bundesländer diesen Spielraum zur Verabschiedung von Integrationsgesetzen genutzt. Diesen Trend hat der SVR-Forschungsbereich analysiert: Welche Schwerpunkte setzen die Integrationsgesetze? Und was können sie unter welchen Bedingungen bewirken?
Zwei Typen von Landesintegrationsgesetzen
Zunächst lassen sich zwei Typen beschreiben: Die Landesintegrationsgesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015) zielen auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. „Diese Gesetze regeln die Rahmenbedingungen für Integrationspolitik auf Landesebene, indem sie Grundsätze dafür festschreiben und entsprechende Institutionen sowie Kooperations- und Koordinationsstrukturen verankern“, fasst Charlotte Wohlfarth, die Autorin des Policy Briefs, zusammen. Das bayerische Integrationsgesetz, das 2016 im Zuge des erhöhten Flüchtlingszuzugs verabschiedet worden ist, bezieht sich hingegen stärker auf die individuelle Integration von Zugewanderten, formuliert Erwartungen an sie und rückt ihre kulturelle Integration in den Vordergrund.
Integration lässt sich nur bedingt steuern
Dr. Cornelia Schu, Geschäftsführerin des SVR und Direktorin des SVR-Forschungsbereichs, hebt die Schlussfolgerungen hervor, die der Policy Brief zieht: „Integration lässt sich gesetzlich nur bedingt steuern. Landesintegrationsgesetze können aber die Wirksamkeit der Integrationspolitik verbessern, indem sie Integration als Querschnittsaufgabe verankern und Strukturen der Koordination und Mitwirkung institutionalisieren. Eine konkrete Ausgestaltung ist dabei ebenso hilfreich wie Instrumente zur Messung des Umsetzungserfolgs.“
Die Umsetzung der Gesetze ist entscheidend
Der Policy Brief stellt außerdem heraus: Ein Integrationsgesetz sollte Integration als chancengleiche Teilhabe aller an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verstehen und dies als Zielvorstellung formulieren; es kann Erwartungen an Zugewanderte formulieren, sollte aber auch die Anforderungen an die staatlichen Institutionen und die Gesamtgesellschaft insgesamt nicht außer Acht lassen. Dr. Schu zieht das Fazit: „Besonders wirksam können Integrationsgesetze sein, wenn sie einen breiten politischen Konsens formulieren und den Rückhalt der migrantischen Gemeinschaften ebenso wie anderer zivilgesellschaftlicher Akteure haben. Dann stehen die Chancen gut, dass auch die praktische Umsetzung der im Gesetz formulierten Grundsätze von allen Beteiligten mit Elan verfolgt wird.“
Den von der Stiftung Mercator geförderten <link http: www.svr-migration.de publikationen integrationsgesetze external-link-new-window brief zu den integrationsgesetzen der>Policy Brief des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat kann auf der Webseite des SVR heruntergeladen werden.
Quelle: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vom 05.10.2017
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