Flucht und Migration
Deutsches Kinderhilfswerk fordert konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni 2019 die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit.
20.06.2019
Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.
Zugang zu Bildung für alle Flüchtlingskinder
„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Besonderer Schutz im Asyl- und Verwaltungsverfahren
„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.
Mehr Humanität beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Termine zum Thema
-
09.04.2024
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
-
15.04.2024
Baukulturelle Bildung in der Kita
-
19.04.2024
Basiskurs Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII – Handlungskompetenz im Krisenfall
-
06.05.2024
Symposion 2024: Gesellschaft neu denken - Kinderrechte für alle!
-
10.06.2024
Klimaschutz ist Kinderschutz. Herausforderungen und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe in der Klimakrise
Materialien zum Thema
-
Bericht / Dokumentation
Zukunftsplan Bildungslandschaft NRW 2023-2027
-
Expertise / Gutachten
Rechtsgutachten des DIJuF: "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Broschüre
Policy Brief 2024 Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!
-
Zeitschrift / Periodikum
Schuldistanz - die Rolle der Jugendsozialarbeit
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Gemeinsam entscheiden. Gemeinsam gestalten.
Projekte zum Thema
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Diakonie Wuppertal – Soziale Teilhabe gGmbH
„Do it! - Transfer Bund“
-
Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e.V.
Programmbegleitende Qualitätsentwicklung (ProQua) „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2018–2022)
-
Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
DAS GROSSE KINDERRECHTE-SPIEL
-
Grundschulverband e.V.
Eine Welt in der Schule
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Sonstige
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)