Flucht und Migration

Deutscher Verein: Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, Förderung und Teilhabe

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen für eine kinderrechtskonforme Unterbringung von Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen verabschiedet. Er empfiehlt die Gewährleistung von Schutz, Förderung und sozialer Teilhabe verbindlich zu regeln. Auch müsse der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Freizeitangeboten sowie zu allen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet sein.

27.05.2020

„Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland flüchten, verbringen Monate, teilweise Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder und Gemeinschaftsunterkünften. Aber anders als für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe existieren für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte bislang kaum gesetzliche Anforderungen bzw. Unsicherheit darüber, wie sie anzuwenden sind", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Aufsichtsbehörden, Jugendämter sowie alle mit der Unterbringung geflüchteter Menschen befassten Akteure stehen aber in der Pflicht, Kinderrechte wirksam und flächendeckend umzusetzen.“

Mit seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen benennt der Deutsche Verein Rahmenbedingungen für eine kinderrechtskonforme Unterbringung von Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen. So dürfe beispielsweise die Aufenthaltsdauer von Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen sechs Monate nicht überschreiten.

Er empfiehlt zudem, die Gewährleistung von Schutz, Förderung und sozialer Teilhabe in Ausschreibungen und Betreiberverträgen verbindlich zu regeln sowie in Landesgesetzen und Verordnungen zu verankern. Außerdem müsse – neben dem Kinderschutz – der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Freizeitangeboten sowie zu allen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet sein.

Die Stellungnahme „Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe“ (PDF, 250 KB) steht beim Deutschen Verein zum Download zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.05.2020

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