Flucht und Migration

Deutscher Verein: Ausländische Fachkräfte sollen leichter einwandern können

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. begrüßt geplante Verbesserungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung. Einige im Entwurf vorgesehene Voraussetzungen bewertet er jedoch als zu hoch und nicht praxisgerecht. Einwanderung sei auch in den sozialen Berufen und Gesundheitsberufen ein Baustein unter vielen, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

09.04.2019

Vereinfachte Einwanderung zur Berufsausbildung

Gut seien die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Erleichterungen für Fachkräfte mit nicht-akademischer Berufsausbildung. Hier soll der Blick künftig stärker auf die Einwanderung zur Berufsausbildung gerichtet werden. Sie ist jetzt schon möglich und wird mit dem Entwurf vereinfacht. Neu ist die Möglichkeit, in Deutschland nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Die im Entwurf vorgesehenen Voraussetzungen seien allerdings zu hoch. Nur mit einer praxisgerechteren Ausgestaltung wird eine nennenswerte Anzahl junger Menschen Gebrauch von der Suchmöglichkeit machen.

Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. müssen insbesondere Absprachen zur Anwerbung ausländischer Pflegekräfte entwicklungs-, sozial- und integrationspolitisch verantwortungsvoll ausgestaltet sein.

Fachkräftemangel in den sozialen Berufen

„Der Fachkräftemangel stellt uns auch in sozialen Berufen und Gesundheitsberufen vor Herausforderungen, zu deren Lösung Fachkräfte aus dem Ausland einen Beitrag leisten können“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Dabei ist für ihn klar: „Einwanderung ist ein Baustein von vielen. Sie muss eingebettet sein in eine Strategie, die inländische Potenziale berücksichtigt und allen hier lebenden Menschen berufliche Teilhabe ermöglicht.“ Man dürfe auch den gesetzlichen Rahmen nicht überschätzen. Ob Fachkräfte kommen und bleiben, hänge davon ab, welche Arbeits- und Lebensbedingungen sie hier vorfinden. Gerade im Bereich der Pflege gebe es noch Einiges zu tun, um die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten.

Sinnvoll seien auch Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. „Oft liegt die Hürde nicht im Aufenthaltsrecht, sondern in der Frage, ob der ausländische Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird“, so Löher weiter. Die Anerkennungsverfahren werden je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. "Was wir aber brauchen sind ein gemeinsamer zentraler Ansprechpartner und bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Anerkennungsverfahren.“

Die vollständige Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 19. Dezember 2018 (PDF, 516 KB) steht beim Deutschen Verein zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zur Fachkräftestrategie der Bundesregierung finden sich auch in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 05.04.2019

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