Flucht und Migration

Deutscher Bundestag: Kontroverse um Aussetzung des Familiennachzugs

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug zu ermöglichen und betont in ihrem Antrag, dass eine Aussetzung des Familiennachzugs Folgen für alle Beteiligten fatale Folgen habe.

18.01.2018

Forderung der CDU/CSU-Fraktion: Längere Aussetzung des Familiennachzugs

Die von der CDU/CSU-Fraktion geforderte längere Aussetzung des Familiennachzugs geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (Drucksache 19/439, PDF 853 KB) hervor, der am 19. Januar erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Bündnis 90/Die Grünen gegen Aussetzung des Familiennachzugs

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In ihrem Antrag (Drucksache 19/454, PDF, 952 KB) fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen.

Laut Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, „um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können“.

In der Vorlage verweist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe „fatale Folgen für alle Beteiligten“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien - Ehegatten und minderjährige Kinder - werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 21 vom 17.01.2017 und Nr. 23 vom 18.01.2017

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