Flucht und Migration

Deutlich mehr Integrationskurse als im Vorjahr

Das Integrationsgesetz zeigt erste Erfolge. Im laufenden Jahr haben mehr als 196.000 Menschen einen Integrationskurs begonnen. Das sind mehr als im gesamten Vorjahr, berichteten Bundesinnenminister de Maizière und Bundesarbeitsministerin Nahles im Kabinett.

28.09.2016

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben im Kabinett zum aktuellen Stand bei Integrationskursen und berufsbezogener Deutschsprachförderung berichtet. Im Mittelpunkt standen dabei die ersten Auswirkungen des Integrationsgesetzes, das in wesentlichen Teilen am 6. August 2016 in Kraft getreten ist.

Mehr Lehrkräfte, bessere Vergütung

Die Zahl der Lehrkräfte ist deutlich angestiegen. Aktuell ist seit 1. Juli ein Anstieg um 820 Lehrerinnen und Lehrer zu verzeichnen. Insgesamt stehen für die Integrationskurse nun rund 15.000 qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung.

Durch das Integrationsgesetz ist die Mindestvergütung für Lehrkräfte um 12 Euro auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben worden. Auch die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes für Träger dieser Kurse führte zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der qualifizierten Lehrkräfte. Kursträger könnten sich durch die höhere Kostenerstattung finanzielle Spielräume verschaffen und auf Kostenentwicklungen reagieren.

Einheitliche Vorgaben

Auf Basis des Integrationsgesetzes regelt eine Verordnung die Ausgestaltung der Integrationskurse. Die Träger der Kurse wurden verpflichtet, das Kursangebot zu veröffentlichen. Die Zahl der maximalen Teilnehmer pro Kurs wurde erhöht. An den allgemeinen Integrationskursen können nun 25 statt 20 Personen teilnehmen.

Besonderer Augenmerk wurde auch auf die Stärkung der Wertevermittlung im Orientierungskurs gelegt. Dazu werden im Orientierungskurs weitere Lerninhalte behandelt. Die Zahl der Unterrichtseinheiten wurde von 60 auf 100 aufgestockt.

Sprache lernen

Bei der Integration steht das Erlernen der deutschen Sprache im Mittelunkt. An die Integrationskurse schließt sich die Sprachausbildung an. Die berufsbezogene Sprachförderung baut auf den Integrationskursen auf und dient dem Spracherwerb bis zum Sprachniveau C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Daneben werden besondere Kurse eingerichtet, wie zum Beispiel die Sprachförderung für bestimmte Berufe im Berufsanerkennungsverfahren. Außerdem werden Spezialmodule für den Spracherwerb auf vereinfachtem Sprachniveau angeboten. Damit werden die Chancen der neu zu uns gekommenen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich verbessert.

Das Integrationsgesetz soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender. "Fördern und Fordern" ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 28.09.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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