Flucht und Migration
Caritas und Diakonie beziehen Stellung zur Familienzusammenführung
Die EU-Kommission hat am 15.11.2011 eine Konsultation zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Union lebenden Drittstaatsangehörigen eingeleitet. Dazu beziehen der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD gemeinsam Stellung.
09.03.2012
Grundlage der Stellungnahme sind die Erfahrungen in der täglichen Arbeit mit Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen in den Beratungsstellen beider Verbände und der assoziierten Rechtsanwälte. Es werden bestimmte Problemlagen benannt, wie etwa die Pflicht Kenntnisse der deutschen Sprache schon vor der Einreise nachweisen zu müssen oder überzogene Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung, und Lösungsvorschläge gemacht. Auch auf besondere Bedarfe von Flüchtlingen wird eingegangen.
Familiäre Bindungen und das Recht auf Familie sind in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Art. 7 der Grundrechte-Charta und in Art. 6 des deutschen Grundgesetzes geschützt. In Bezug auf hier lebende Ausländer(innen) aus Ländern außerhalb der EU ist das Recht auf Familienleben von besonderer Bedeutung. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern aus dem Herkunftsland dient dem neben dem emotionalen Halt des hier Lebenden auch der Etablierung seines Lebensmittelpunktes in der EU. Dies fördert die Integration, so dass auch die aufnehmenden Länder von angemessenen Regelungen zur Familienzusammenführung profitieren werden.
Einen Link zum Grünbuch selbst sowie die Stellungnahme finden Sie <link http: www.caritas.de fuerprofis presse stellungnahmen stellungnahmezumgruenbuchdereuzumrechtau _blank external-link-new-window external link in new>hier.
Quelle: Katholische Arbeitgemeinschaft Migration vom 08.03.2012
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