Flucht und Migration

Caritas sieht Gefahr der Vorwegnahme individueller Asylverfahren

Die Caritas macht erhebliche Bedenken gegen die Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten geltend. Die menschenrechtliche Situation in den vier Ländern sei problematisch und eine Gefahr an Laib und Leben könne nicht ausgeschlossen werden. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 28. September fordert der Wohlfahrtsverband deshalb dazu auf, von einer entsprechenden gesetzlichen Regelung abzusehen.

28.09.2018

„Die Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten suggeriert, dass Menschen, die aus diesen Staaten geflüchtet sind, grundsätzlich kein Anrecht auf Schutz hätten. Damit würde das Ergebnis des individuellen Asylverfahrens vorweg genommen und auch im begründeten Einzelfall die Anerkennung erheblich erschwert“, so Caritas Präsident Peter Neher anlässlich des Tags des Flüchtlings am 28.09.2018.

Demnach würde per Gesetz vorausgesetzt, dass Menschen aus diesen Ländern im Fall ihrer Abschiebung keine gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung drohen. „Angesichts der menschenrechtlichen Situation, wie wir sie aus der Arbeit von Caritas international aus diesen vier Ländern kennen, kann eine Gefahr an Leib und Leben, im Fall einer Abschiebung, nicht ausgeschlossen werden“, so Neher.

Sorgfältige Prüfung in jedem Einzelfall

Der Deutsche Caritasverband steht dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich kritisch gegenüber und hat dies in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algeriens, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten erneut zum Ausdruck gebracht.

„In jedem Einzelfall ist eine gründliche und vorurteilsfreie Prüfung notwendig, um die Gefährdung eines Menschen in den genannten Staaten wirklich ausschließen zu können“, mahnt Neher. Den Betroffenen sei es zwar möglich, die vermutete Verfolgungsfreiheit im Einzelfall zu widerlegen. Doch die Erfahrung der bundesweiten Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen der Caritas zeige, dass dieser Nachweis, wegen der kurzen Fristen, kaum zu erbringen sei.

Zugang zu rechtlicher Beratung und anwaltschaftlicher Vertretung

Insbesondere für Flüchtlinge, die in abgelegenen Aufnahmeeinrichtungen leben, ist der Zugang zu rechtlicher Beratung und anwaltlicher Vertretung massiv erschwert. „Entscheidend ist, dass eine Rechtsberatung unabhängig erfolgt, dass Betroffene auch tatsächlich Zugang zu ihr erhalten und dass sie in angemessenem zeitlichen Rahmen erfolgen und ihre Wirksamkeit entfalten kann“, so Neher.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es unerlässlich zur Bestimmung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat sei, dass die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Menschen gewährleistet ist. Zudem dürfe den Menschen im entsprechenden Land keine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen. Menschenrechtsorganisationen berichten jedoch über unmenschliche und erniedrigende Behandlungen in Haft sowie Behördenwillkür in Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien.

Der Deutsche Caritasverband fordert deshalb alle Beteiligten vor den anstehenden Beratungen im Bundestag und im Bundesrat dazu auf, von einer Einstufung der betreffenden Länder als sichere Herkunftsstaaten abzusehen.

Die vollständige Stellungnahme zur Einstufung der vier Länder als sichere Herkunftsstaaten (PDF, 83 KB) steht bei der Caritas zur Verfügung.

Quelle: Deutsche Caritasverband e.V. vom 28.09.2018

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