Flucht und Migration
BVKJ: Auch Kinder Illegaler haben ein Recht auf Vorsorgen
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Schulen und Kindertagesstätten von der Pflicht befreit, Kinder illegaler Einwanderer den Ausländerbehörden zu melden, wenn die Kinder in den Einrichtungen auftauchen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert, dass die Bundesregierung nun endlich auch den Zugang zu medizinischer Versorgung für die Kinder illegaler Einwanderer ohne Einschränkungen ermöglicht.
19.07.2011
„Kinder illegaler Einwanderer müssen die Möglichkeit haben, an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen teilzunehmen. Dies ergibt sich bereits aus der UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern aller Herkunft das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung zugesteht. Dafür brauchen wir jedoch ein Gesetz analog zu dem nun verabschiedeten Bildungs-Gesetz. Kinder Illegaler brauchen einen Zugang zu medizinischer Versorgung, bei dem sie nicht in Gefahr geraten, ausgewiesen zu werden. Zur Zeit übernehmen viele Kinder- und Jugendärzte die Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen. Dies geschieht in einer rechtlichen Grauzone, die für alle Beteiligten –Kinder, Eltern und Kinder- und Jugendarzt – unerträglich ist. Die Kinder- und Jugendärzte leisten diese Arbeit meist ohne Bezahlung, da die Kinder nicht krankenversichert sind. Vorsorgen und Impfungen bekommen die Kinder Illegaler nicht. Dadurch werden chronische Krankheiten und Entwicklungsstörungen nicht erkannt und behandelt und die Kinder leben mit der permanenten Gefahr, an Masern und anderen gefährlichen „Kinderkrankheiten“ zu erkranken – und andere Menschen anzustecken.
Der BVKJ fordert daher, dass die Bundesregierung Kindern Illegaler schnellstmöglich per Gesetz den Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung ermöglicht und Kinder nicht aufgrund des Rechtsstatus ihrer Eltern diskriminiert und nicht bestmöglich gesundheitlich versorgt werden. Da die Kinder nicht krankenversichert sind, müssten sie ggf. von den Kinder- und Jugendärzten in den Gesundheitsämtern versorgt werden. Diese müssten den Eltern und Kindern garantieren können, dass die medizinische Versorgung nicht die Abschiebung zur Folge hat,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ heute in Köln.
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.)
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