Flucht und Migration

Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten" ausgeschrieben

Das Bundesministerium des Innern hat den Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten" ausgelobt. Der Wettbewerb soll Kommunen Anreize bieten, Konzepte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration in der Kommune zu entwickeln.

19.06.2017

Ziel des Wettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu initiieren, zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Damit soll zur Nachahmung guter Praxis angeregt werden.

Integration von Zuwanderern und Förderung des Zusammenlebens vor Ort: Gute Beispiele gesucht

Gute Beispiele für die Integration und das Zusammenleben vor Ort können aus ganz unterschiedlichen Bereichen kommen - und sie müssen nicht auf Zuwanderer beschränkt sein. Die Bandbreite reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht um Handlungsfelder wie Wohnen und Wohnumfeld, soziale Infrastrukturen, Bildung/Qualifizierung/Ausbildung sowie Beschäftigung/lokale Wirtschaftsförderung, Zusammenleben, Kultur, Gesundheit, Teilhabe oder Sport. Die Aktivitäten können sich sowohl an Zuwanderer als auch die Bevölkerung vor Ort in ihrer ganzen Vielschichtigkeit richten. Es können (neue) Zugangswege zur Bevölkerung vor Ort und zu Zuwanderern genutzt werden (auch durch Social Media und Apps), (neue) Beteiligungsmöglichkeiten getestet oder Zuwanderer bei ihrer (Migranten-)Selbstorganisation unterstützt werden.

Die Beträge können sich auf neue oder auf bereits bestehende Konzepte oder Projekte beziehen, sofern sie weiter entwickelt und qualifiziert werden. Vorhaben, die sich noch in der Planungsphase befinden, können nicht berücksichtigt werden.

Um diese vorbildlichen Beispiele bekannt und auch für andere Kommunen nutzbar zu machen, sollen sie im Rahmen des Bundeswettbewerbs "entdeckt" und veröffentlicht werden.

Der <link http: www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de external-link-new-window zum>Bundeswettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt. Für die prämierten Wettbewerbsbeiträge stellt das Bundesministerium des Innern insgesamt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Teilnahme am Bundeswettbewerb

Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z.B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können ausschließlich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

<link http: www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de bewerbung download external-link-new-window der bewerbungsunterlagen und weiterer>Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Merkblatt, Leitfanden, Info-Flyer)

Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 31. Dezember 2017. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Juni 2018 in Berlin statt.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden. Das Difu hat für die Laufzeit des Wettbewerbs ein <link https: kommunalwettbewerb-zusammenleben.de kontakt external-link-new-window> Wettbewerbsbüro eingerichtet. Dort können Informationen und Bewerbungsunterlagen angefordert werden.

Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH vom 12.06.2017

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