Flucht und Migration
Bundesregierung entwickelt Gesamtstrategie zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen
Die Bundesregierung hat eine Gesamtstrategie zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen mit dem Ziel entwickelt, den Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.
08.12.2016
Die Bundesregierung wolle je nach den Bedürfnissen und Voraussetzungen die Flüchtlinge in Ausbildung, Studium oder Arbeit bringen und sie in die Gesellschaft integrieren. Durch die Einbeziehung aller Ressorts sollen die verschiedenen Maßnahmen unter Nutzung der jeweiligen integrationsspezifischen Erkenntnisse zeitnah umgesetzt werden können. Das schreibt die <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window zur antwort der bundesregierung als>Regierung in ihrer Antwort (18/10431; PDF, 153 KB) auf eine <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window zur kleinen anfrage der grünen als>Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10197; PDF, 181 KB).
Es finde zwischen Bund und Ländern ein kontinuierlicher Austausch zur Verzahnung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten für Geflüchtete statt, der im Zuge der Ausweitung und Intensivierung von Maßnahmen der Integration verstärkt wurde, betont die Bundesregierung. Das gemeinsame Konzept von Bund und Ländern betone die Notwendigkeit eines kohärenten und konsistenten Gesamtansatzes, bei dem die Übergänge stimmig sein sollen, um Brüche zu vermeiden.
Insgesamt sei die Strategie jedoch nicht unveränderlich, sondern sie müsse gegebenenfalls an neue Herausforderungen angepasst werden, betont die Bundesregierung. Durch Monitoring und Evaluation und anschließender Optimierung der Integrationsmaßnahmen habe die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Der Transparenz würden unter anderem die Berichte an den Haushaltsausschuss dienen. Dabei sei die Verzahnung beziehungsweise Abgrenzung der Maßnahmen der Ressorts dargestellt.
In ihrer Antwort listet die Bundesregierung detailliert auf, welche Maßnahmen für Flüchtlinge durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, durch das des Innern und durch das der Wirtschaft und Energie zur Sprachförderung, zur Erkennung von Kompetenzen und Potenzialen sowie zum Einstieg und zur Integration in Ausbildung, Studium und Beruf gefasst worden seien.
Zentrales Instrument zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sei die Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss", die gemeinsam von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet worden sei und über bilaterale Vereinbarungen mit Ländern gestaltet werde. Die Instrumente der "Bildungsketten" würden auch für Geflüchtete genutzt. So seien circa 3,1 Prozent der Teilnehmer des Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP) junge Geflüchtete. Die Bildungsträger, die die Maßnahmen durchführen, würden von hoher Integrationskraft dieser praktisch orientierten Maßnahmen berichten, unterstreicht die Bundesregierung.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem angemerkt, dass die Bundesregierung mit dem Integrationsgesetz vom Sommer 2016 zwar den Versuch unternommen habe, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge zu strukturieren und Zugangshürden für bestimmte Gruppen zu senken. Jedoch bleibe insbesondere durch die Verknüpfung des Förderzugangs an die "gute" beziehungsweise "schlechte" Bleibeperspektive im Asylverfahren eine große Gruppe der Neuankommenden nach wie vor von früher Teilhabe ausgeschlossen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 719 vom 05.12.2016
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