Staatsangehörigkeit
Bundesratsinitiative soll Kindern ausländischer Eltern helfen
Am 22. April hat sich der Innenausschuss des Bundesrates mit einem Änderungsentwurf zum Gesetz des Staatsangehörigkeitsrechts befasst, der darauf abzielt, in Deutschland geborenen Kindern bessere Perspektiven zu ermöglichen. Der von Bremen eingebrachte Vorschlag, dem sich Niedersachsen angeschlossen hat, sieht vor, hier geborenen Kindern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern.
27.04.2021
Seit dem 1. Januar 2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Geburtsortprinzip), wenn mindestens ein Elternteil zwei Voraussetzungen erfüllt: Vater oder Mutter muss seit acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.
„Die Zukunft dieser Mädchen oder Jungen darf nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängen“
Gute Aussichten auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben diejenigen, die einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können. Innensenator Ulrich Mäurer:
„In der Konsequenz werden Kinder aus sozial und wirtschaftlich schwächeren Familien bei dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt benachteiligt. Die Zukunft eines in Bremen geborenen Kindes darf jedoch nicht allein von der Position der Eltern abhängen oder davon, wie hoch das Familieneinkommen ist. Viel wichtiger ist doch die Frage, ob diese Kinder hier aufwachsen werden und welche Möglichkeiten wir ihnen geben können, sich wirklich zugehörig fühlen zu können.“
Die von Bremen initiierte Gesetzesänderung wäre daher ein wichtiger Schritt, dass sich mehr Kinder ausländischer Eltern von Anfang an als Bremer und als Deutsche fühlen können. So sollen auf Vorschlag des Hansestadtstaates die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dahingehend geändert werden, dass fortan ein Elternteil seit sechs statt wie bisher acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben muss und zudem auch befristete Aufenthaltsrechte ausreichen.
Treffen diese Änderungsvorschläge im Innen- oder im Sozialausschuss, wo der Entwurf auch beraten wird, auf Zustimmung, wird er im nächsten Schritt im Plenum des Bundesrats beraten.
Quelle: Pressestelle des Bremer Senats vom 21.04.2021
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