Flucht und Migration

Bundesrat will spezielle Integrationskurse parallel zum Schulbesuch

Der Bundesrat will Schülern mit Migrationshintergrund den Übergang in das Berufsleben erleichtern. In einem Gesetzentwurf (17/1222) schlägt die Länderkammer deshalb spezielle Integrationskurse für Schüler mit Migrationshintergrund vor, die sich in der letzten Klasse der Haupt-, Real- oder Förderschule befinden.

07.04.2010

Ziel sei es, so heißt es in dem Entwurf, neben der Erlangung des Schulabschlusses durch berufsbezogene Sprachförderung und berufsbezogene Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Diese Kurse sollen durch eine gezielte Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung ermöglicht werden. Die bisher geltenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes sehen vor, dass nur solche Jugendliche an einem Jugendintegrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilnehmen können, die sich nicht mehr in einer schulischen Ausbildung befinden.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. In ihrer Stellungnahme unterstützt sie zwar das Ziel, die Bildungschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund zu verbessern. Sie begründet ihre Ablehnung aber zum einen mit "kompetenzrechtlichen Bedenken“. Bei dem Vorschlag der Länderkammer handele es sich um eine schulische Maßnahme, die durch die Bundesländer selbst umzusetzen sei, schreibt die Regierung. Zum anderen kritisiert sie, dass der Entwurf die Kosten für den Bundeshaushalt nicht beziffere, obwohl seine Umsetzung "erhebliche Mehrkosten“ in dreistelliger Millionenhöhe verursachen würde. 

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 103

asta

 

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