Flucht und Migration
Bundesrat billigt Migrationspaket: Neuregelungen im Asylrecht und bei Fachkräftezuwanderung
In seiner Sitzung vom 28. Juni 2018 billigte der Bundesrat nach intensiver Debatte das Migrationspaket der Bundesregierung. Damit können die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Abschieberecht, im Asylbewerberleistungsgesetz, bei der Fachkräftezuwanderung und der Ausbildungsduldung sowie der Ausländerbeschäftigungsförderung in Kraft treten.
28.06.2019
Bundesrat lässt Geordnete-Rückkehr-Gesetz passieren
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das vom Bundestag beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz gebilligt. Es soll abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen erschweren, ihre Abschiebung zu verhindern. Hierfür wird unter anderem die Abschiebehaft ausgeweitet. Um ein Untertauchen zu verhindern, ist es künftig leichter möglich, ausreisepflichtige Personen in Sicherungshaft zu nehmen. Außerdem erleichtert das Gesetz den Ausreisegewahrsam.
Neu eingeführt wird die Mitwirkungshaft: Hierüber könnten Betroffene für 14 Tage in Haft genommen werden, wenn sie einer Anordnung für einen Termin an der Botschaft des vermutlichen Herkunftsstaates oder einer ärztlichen Untersuchung der Reisefähigkeit nicht nachgekommen sind.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprozess und weitergehenden Regelungen finden sich beim Bundesrat.
Bessere Perspektiven für gut integrierte Ausländer
Geduldete Ausländerinnen und Ausländer erhalten eine langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gebilligt. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.
Die Ausbildungsduldung gilt danach künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen - zumindest dann, wenn es sich um Engpassberufe handelt. Außerdem wird sichergestellt, dass Geduldete bundesweit eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung direkt weiterbeschäftigt werden. Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind.
Weitergehende Informationen einschließlich der Beschlussdrucksache stehen beim Bundesrat zur Verfügung. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, dass die von den Ländern im ersten Durchgang geforderten Lockerungen und Erleichterungen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung nach wie vor zu hoch seien. Der Bundesrat bedauert dies in einer begleitenden Entschließung.
Leichterer Zugang zur Ausbildungsförderung
Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete verbessert sich ab 1. August 2019 der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Der Bundesrat hat ebenfalls am 28. Juni 2019 das so genannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gebilligt. Es erleichtert die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie die Förderung einer Ausbildung.
So dürfen künftig alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Außerdem erleichtert das Gesetz die Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung.
Weitere Informationen zu den Änderungen bei der Ausbildungsförderung stehen beim Bundesrat zur Verfügung.
Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden neu bemessen und weiterentwickelt: Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Die beschlossene Neufestsetzung passt die Asylbewerberleistungen stärker an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Neu ist eine eigene Bedarfsgruppe für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sammelunterkünften. Ihre Leistungen fallen geringer aus. Wegen der sich in den Unterkünften ergebenden Synergieeffekte, heißt es zur Begründung.
Der Gesetzesbeschluss beendet außerdem die Lücke bei der Unterstützung studier- und ausbildungswilliger Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeter. Neu geregelt wurde ein Freibetrag für ehrenamtlich Tätige. Sie dürfen bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei behalten - zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Weitere Informationen zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz und den neuen Leistungssätzen finden sich beim Bundesrat.
Bundesrat billigt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte werden es künftig leichter haben, nach Deutschland zu kommen. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 ebenfalls das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt. Es richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die hier arbeiten möchten.
Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahme: Es gibt Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Das Gesetz verbessert auch die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.
Weitere Informationen zum Gesetz und zum Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern stehen ebenfalls beim Bundesrat zur Verfügung.
Quelle: Bundesrat vom 28.06.2019
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