Flucht und Migration
Bundesrat äußert sich zum geplanten Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bundesrat hat sich am 17. Mai 2019 zur geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes geäußert, mit der die Bundesregierung die Regelbedarfe für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu bemessen und weiterentwickeln möchte. Die Länder haben insoweit keine Änderungsvorschläge, ahlten aber die Regelungen bezüglich des BAföG und zum ehrenamtlichen Engagement für verbesserungsfähig.
20.05.2019
Verbesserungsfähig: Regelung zur BAföG-Förderlücke
Korrekturbedarf sieht der Bundesrat an einer Regelung des Regierungsentwurfs, die Asylbewerberinnen und Asylbewerbern während der Ausbildung eine lückenlose BAföG-Unterstützung gewähren soll. Hier ist nach Ansicht der Länder sicherzustellen, dass nur bei ausbildungsrelevanten Duldungen Leistungen gewährt werden. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten hätten demnach keinen Leistungsanspruch, da sie nur eine geringe Bleibeperspektive in Deutschland haben. Außerdem will der Bundesrat vermeiden, dass bei der Aufstockung von BAföG-Leistungen einzelne Personengruppen bessergestellt werden.
Freibetragsregelung ausweiten
Den beabsichtigten Freibetrag für ehrenamtliche Ausländerinnen und Ausländer möchte der Bundesrat erweitern: Er soll auch für ehrenamtliche Tätigkeiten wie den Bundesfreiwilligendienst gelten.
Die geplante Reform im Einzelnen
Die von der Bundesregierung vorgenommen Neufestsetzung passt die Asylbewerberleistungen stärker an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Außerdem sollen die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus den bisherigen Geldleistungen herausgerechnet werden. Grund: Die Ausgaben hierfür übernehmen die Träger die Einrichtungen. Ebenfalls neu ist, dass die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sammelunterkünften geringer ausfallen. Die Bundesregierung erklärt die Kürzungen mit Synergieeffekten, die sich in Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Nach den Neuberechnungen sinkt der Geldbetrag für Alleinstehende von derzeit 354 auf 344 Euro. Für Paare reduziert er sich von 318 auf 310 und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren um einen Euro auf 275.
Lückenlose Unterstützung
Um die Lücke in der Unterstützung studier- und ausbildungswilliger Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeter zu schließen, hebt der Gesetzentwurf den bisherigen Leistungsausschluss nach § 22 SGB XII für diesen Personenkreis auf.
Der Freibetrag für Ehrenamtliche
Mit dem Freibetrag für Ehrenamtliche möchte die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement von Ausländerinnen und Ausländern wertschätzen und ihre Integration fördern. Geplant ist, dass sie bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten dürfen.
Zum Hintergrund
Entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 müssen die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden. Laut Gesetzentwurf wurden die Leistungen zuletzt 2015 angehoben. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Seitdem gelten die alten Leistungssätze fort.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird als Nächstes der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.
Weitere Informationen zur beabsichtigen Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes finden sich auch in den Mitteilungen des Bundessozialministeriums auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesrat vom 17.05.2019
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