Flucht und Migration

Bundesfamilienministerin begrüßt die ersten "Bufdis" in der Flüchtlingshilfe

Tausende Menschen engagieren sich tagtäglich in Deutschland für Flüchtlinge, viele davon ehrenamtlich. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) mit bis zu 10.000 neuen Stellen gestartet.

11.01.2016

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am Donnerstag, den 07. Januar in Berlin mehrere "Bufdis" für Flüchtlinge in der Leo-Lionni-Schule besucht. Dort unterstützt der Kinderring Berlin e.V. mit Bundesfreiwilligen unter anderem Willkommensklassen.

"Ich freue mich über das rege Interesse an unserem Programm. Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen", unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Gestartet am 1. Dezember 2015 steht der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug sowohl einheimischen Freiwilligen als auch Asylberechtigten und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Flüchtlinge haben zudem die Möglichkeit, einen BFD auch in den regulären Bereichen abzuleisten – zum Beispiel in einem Seniorenheim oder Sportverein.

"Ich halte es für sehr wichtig, dass sich auch Flüchtlinge als Freiwillige engagieren – das stärkt den sozialen Zusammenhalt, hilft auch bei der Integration und auch beim Erlernen unserer Sprache", so Manuela Schwesig.

Seit dem Start des Sonderprogramms haben 893 Freiwillige Vereinbarungen über einen BFD mit Flüchtlingsbezug unterschrieben – darunter sind 143 Asylberechtigte und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Die meisten stammen aus Syrien, Iran, Afghanistan und Irak.

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Sonderprogramms des BFD künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung.

Das Sonderprogramm "BFD mit Flüchtlingsbezug" ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vorbehaltlich der Wirksamkeit der Haushaltsgesetze der entsprechenden Haushaltsjahre stehen dafür im Bundeshaushalt ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Die Plätze werden jeweils zur Hälfte von der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und den verbandlichen Zentralstellen vergeben und verwaltet. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Daran sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren.

Weitere Informationen unter <link http: www.bundesfreiwilligendienst.de external-link-new-window internetseite des>www.bundesfreiwilligendienst.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.01.2016

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