Flucht und Migration
Bundesfachverband UMF sieht Kindeswohl an deutschen Grenzen gefährdet
Eine Antwort der Bundesregierung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Bundespolizei offenbart aus Sicht des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge große Schutzlücken. Der Umgang der Bundespolizei mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen demonstriere die oftmals nachlässige Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland.
01.11.2011
Wie der Bundesfachverband UMF unter Verweis auf eine Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>Drucksache 17/7433) mitteilt, werden nach wie vor unbegleitete Kindern und Jugendlichen an der deutschen Grenze abgewiesen und in die Ungewissheit zurückgeschoben. Insbesondere die Praxis, dass die Bundespolizei nur Minderjährige, die jünger als 16 Jahre alt sind, als solche auffasse, stößt auf den Widerspruch des Bundesfachverbandes UMF. Hierbei handele es sich um einen klaren Verstoß gegen Art. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Thomas Berthold vom Bundesfachverband UMF meinte hierzu: „Die Antworten der Bundesregierung offenbaren, dass das Kindeswohl bei der Bundespolizei nur eine untergeordnete Rolle spielt.“ Aus der Antwort gehe hervor, dass rund ein Drittel aller unter 16-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge nicht an das zuständige Jugendamt übergeben werden.
Der Bundesfachverband UMF geht davon aus, dass der Anteil der 16- bis 17-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die nicht dem Jugendamt übergeben werden, deutlich höher liegt. „Damit behindert die Bundespolizei die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihres staatlichen Wächteramtes“, so Berthold weiter. Die Antworten der Bundesregierung zeigten, dass Handlungs- und Aufklärungsbedarf bestehe. Es müssten alle Kontakte mit Minderjährigen statistisch erfasst werden, denn bislang sei völlig unklar, wie die Bundespolizei mit der Gruppe der 16- bis 17-jährigen Jugendlichen verfahre. Zudem müssten alle Minderjährigen unmittelbar dem Jugendamt zugeführt werden. Eine Zurückschiebung von Minderjährigen ohne die Beteiligung des Jugendamtes sei nicht akzeptabel. „Grundsätzlich benötigt die Bundespolizei endlich eine klare Anweisung, wie sie beim Kontakt mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl gewährleisten kann – so wie es die internationale Gemeinschaft von Deutschland verlangt“, forderte Berthold.
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