Flucht und Migration
Bundesagentur für Arbeit fördert Sprachkurse für Flüchtlinge
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat beschlossen, Sprachkurse für Flüchtlinge schnell und flächendeckend anzubieten. Für die Sprachförderung für bis zu 100.000 Flüchtlinge werden zusätzliche Mittel aus der Haushalts-Interventionsreserve der BA freigegeben.
05.10.2015
Die aktuelle Situation mit einer großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, erfordert schnelles Handeln. Um die Integration der Menschen, die wahrscheinlich dauerhaft in Deutschland bleiben und noch nicht an einem Integrationskurs oder Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilgenommen haben, zu erleichtern, hat die BA beschlossen, ihr Engagement bei der Sprachförderung einmalig auszuweiten. Basis dafür ist die geplante Rechtsänderung im SGB III im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Diese Änderung ermöglicht es der BA, zeitlich begrenzt Sprachkurse für Flüchtlinge zu fördern, wenn diese Kurse bis zum 31. Dezember 2015 beginnen.
"Der Verwaltungsrat will mit dieser Maßnahme sehr direkt und sehr schnell helfen, um die große gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen" sagte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Verwaltungsrats. "Wichtig dabei ist: Es handelt sich bei der Förderung um zusätzliche Mittel, die wir aus unserer Interventionsreserve im Haushalt freigeben. Damit entstehen auch keine Nachteile in der Förderung für andere Arbeitsuchende."
Sprachförderung als Basis für Integration in Arbeit
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, betonte: "Schnelle erste Sprachförderung und Wertevermittlung sind die Schlüssel zu beruflicher Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir als Verwaltungsrat der BA, dass wir zu schnellem und unbürokratischem Handeln bereit sind und unseren Beitrag zur Integration leisten wollen."
Es wird erwartet, dass bis zu 100.000 Menschen von dieser ersten Sprachförderung profitieren können. Ziel ist es, erste Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Die voraussichtlichen Kosten der Förderung werden zwischen 54 Millionen und 121 Millionen Euro liegen – je nach Ausgestaltung der Maßnahmen und nach der Teilnehmerzahl, die in diesem Jahr erreicht werden kann.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit vom 02.10.2015
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