Themendossier

BumF positioniert sich zum Bericht zum Verteilverfahren unbegleiteter Minderjähriger

Im Juli hat das Bundeskabinett den „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger“ beschlossen. Die Bundesregierung bewertet das im Jahr 2015 mit diesem Gesetz eingeführte Verteilverfahren überwiegend positiv. Dies widerspricht den Erkenntnissen, die der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) seit Inkrafttreten des Verteilverfahrens aus den jährlichen Befragungen von Fachkräften, Einzelfallberatungen sowie Fortbildungen und Fachveranstaltungen gewonnen und in einem aktuellen Themendossier versammelt hat.

01.09.2021

Seit November 2015 macht der BumF immer wieder, seit neustem mit Bezug auf den „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger“, aufmerksam, dass:

  • das quotenbasierte Verteilverfahren sein zentrales Ziel, eine kindeswohlorientierte Betreuung, Versorgung und Unterbringung zu gewährleisten, nur sehr eingeschränkt erreichen kann;
  • das Gesetz den Erhalt guter Aufnahmestrukturen nicht begünstigt und der Dynamik von Migrationsbewegungen sowie den Bedarfen der Minderjährigen nicht gerecht wird und dass
  • viele der prognostizierten negativen Folgen des Umverteilungsgesetzes eingetreten sind: So führen starre Zuständigkeiten und fehlende Regelungen von Zusammenführungen mit Verwandten beispielweise zu Abgängigkeiten von Jugendlichen. Aufgrund des verkürzten und unklar geregelten Rechtschutzes, mangelnder Beteiligung der Jugendlichen sowie des Fehlens einer unabhängigen rechtlichen Vertretung können sie ihre Rechte zudem nur schwer durchsetzen.

Junge Menschen fürchten ein Ping-Pong-Spiel

„Da es für BumF faktisch keine Möglichkeit gibt, eine kindeswohlwahrende Verteilung an einen bestimmten Ort durchzusetzen und Zusammenführungen mit Angehörigen und Bezugspersonen viel zu oft scheitern, machen sich viele Jugendliche eigenständig auf den Weg an Orte, an denen sie leben möchten“, so  Johanna Karpenstein vom BumF. „Im schlimmsten Fall leben junge Menschen dort unter falschem Namen, um nicht wieder zurückgeschickt zu werden. Melden sie sich dort regulär an, folgt oft ein gefährliches Ping-Pong-Spiel, bei dem Jugendliche immer wieder an den Ort des zuständigen Jugendamtes zurückgeschickt und dort erneut abgängig werden.“

Die Probleme, welche sich in der Praxis hierdurch ergeben, erläuterte Juliane Hoppe, Sozialarbeiterin beim Sozialwerk Nazareth e.V. und langjähriges BumF-Mitglied, anschaulich:

„In einem aktuellen Fall führte eine fehlerhafte Zuweisung dazu, dass ein Mädchen mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Jugendhilfe nicht verlängern wollte, um sich auf eigene Faust zurück zu ihren Verwandten aufzumachen. Obwohl dem Jugendamt bei der vorläufigen Inobhutnahme bekannt gewesen war, dass sich Verwandte am selben Ort aufhielten, wurden sie nicht bei der Zuweisungsentscheidung berücksichtigt und das Mädchen wurde an einen anderen Ort verteilt.“

Individuelle Anliegen der Jugendlichen berücksichtigen

Dieser Fall illustriert zudem einmal mehr, dass die individuellen Anliegen der betroffenen Jugendlichen unzureichend einbezogen werden und sie nur ungenügend an den Entscheidungen, die sie betreffen, teilhaben können. Das Problem der fehlenden Beteiligung der Jugendlichen hob auch Christian Oppl vom Flüchtlingsrat München und BumF-Landeskoordinator in Bayern hervor. Er hat sich wissenschaftlich mit dem Verteilverfahren auseinandergesetzt und erklärte:

„Die Beteiligungsrechte der Jugendlichen werden unzureichend sichergestellt, ihre Bedarfe und Wünsche werden nicht berücksichtigt. Das Fehlen einer institutionell unabhängigen rechtlichen Vertretung im Verteilverfahren ist in Hinblick auf die Einhaltung der Kinderrechte und Partizipationsmöglichkeiten ebenfalls kritisch zu sehen."

Der BumF empfiehlt daher grundsätzliche, am Kindeswohl orientierte Änderungen am Verteilverfahren.

„Wir brauchen wieder ein Verfahren, bei dem ausschließlich die Bedarfe der Minderjährigen über den Unterbringungsort entscheiden, damit Hilfen gelingen und langfristige Perspektiven geschaffen werden können“, so Johanna Karpenstein vom BumF.

Themendossier

Seit 2015 hat der BumF in zahlreichen Einzelfällen zum Verteilverfahren beraten, 15 Fachveranstaltungen durchgeführt und 9 Publikationen zum Thema veröffentlicht sowie jährlich mehr als 1.200 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zum Verteilverfahren befragt (insg. 5.795 Teilnehmende in vier Befragungen). In einem Themendossier werden zentrale Erkenntnisse hieraus zusammengefasst und um die Erkenntnisse aus den Befragungen des Familienministeriums bei den Jugendämtern sowie der Analyse und Auswertung von öffentlich zugänglichen Quellen, Datenbanken und Dokumenten ergänzt.

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 23.08.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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