Flucht und Migration

BIBB-Position zur Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung

In der Sitzung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) am 13. Dezember 2017 in Bonn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im BIBB-Hauptausschuss auf eine gemeinsame Position zur Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung verständigt und fordern eine einheitliche Ausbildungsduldung.

20.12.2017

In dieser Positionierung setzen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Länder dafür ein, dass die Ausbildungsduldung und die weiteren dort normierten Duldungsregelungen bundeslandübergreifend einheitlich angewandt werden. Zudem sollten weitergehende Maßnahmen gewährleisten, dass abgelehnte, aber ausbildungswillige Geflüchtete und Betriebe schon frühzeitig, das heißt vor dem Zeitpunkt des tatsächlichen Ausbildungsbeginns, Planungssicherheit erhalten.

Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) sollten für die Dauer der Maßnahme vom Abschiebeschutz umfasst werden. Dies gelte unabhängig davon, ob bereits ein Ausbildungsvertrag für eine anschließende qualifizierte Berufsausbildung geschlossen und der Nachweis einer positiven Rechtsprüfung durch die zuständige Stelle geführt wurde.

Der Hauptausschuss ist Organ des BIBB. Ihm gehören je acht Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder sowie fünf Beauftragte des Bundes ("Bänke") an.

Die gemeinsame Position der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder des BIBB-Hauptausschusses im Wortlaut steht als Anhang zur Pressemitteilung des BIBB zur Verfügung.

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom 19.12.2017

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