Flucht und Migration

BIBB-Befragung zu Ausbildung Geflüchteter: Betriebe sehen Unterstützungsmaßnahmen positiv

Die betriebliche Ausbildung trägt wesentlich zur Integration junger Geflüchteter bei. Wie geeignet die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen sein können und in welchen Bereichen und welchen Betrieben Geflüchtete vor allem ausgebildet werden, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in seinem Qualifizierungspanel 2017 erfragt.

31.05.2018

Befragt wurden sowohl Betriebe, die schon geflüchtete Menschen ausbildeten, als auch solche, die hier noch keine Erfahrungen gesammelt hatten. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Ausbildungsbetriebe die Unterstützungsmaßnahmen überwiegend für geeignet halten. Dies gilt verstärkt für Betriebe, die bereits selbst Geflüchtete ausbilden.

Die BIBB-Analyse, die auf einer Auswertung des Ausbildungsjahres 2016/2017 beruht, zeigt, dass zum damaligen Zeitpunkt der Anteil von Betrieben mit Geflüchteten unter den Auszubildenden in den Bereichen „Persönliche Dienstleistungen“ – zum Beispiel Verkehrsdienste, Gastronomie und Wäscherei – mit 8,9% sowie „Öffentlicher Dienst und Erziehung“ mit 4,0% am höchsten war. Die meisten befragten Ausbildungsbetriebe bildeten eine Person mit Fluchthintergrund aus (75,6%). Dies gilt insbesondere für kleinere und größere Betriebe. Nur in Betrieben mit 20 bis 99 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren es ein bis zwei Geflüchtete (Durchschnittswert 1,5) pro Betrieb.

Insgesamt gaben zum Befragungszeitpunkt 2,7% der Betriebe, die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) ausbilden, an, dass unter ihren Auszubildenden mindestens eine Person mit Fluchthintergrund ist. Das entspricht hochgerechnet einer Zahl von rund 12.000 Betrieben.

Berufsvorbereitende Maßnahmen hilfreich

Von fast allen Betrieben mit Geflüchteten unter den Auszubildenden wurde in der Befragung Unterstützungsbedarf gesehen. Sie erachteten insbesondere solche Unterstützungsmaßnahmen als geeignet, die Grundvoraussetzungen für die Ausbildung sicherstellen: So sahen fast 95% berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einstiegsqualifizierungen oder Berufseinstiegsbegleitungen als hilfreich an. Ähnlich viele wünschten sich Unterstützung bei Rechtsfragen. Unterstützung bei der Vermittlung von geeigneten Geflüchteten hielten 85,6% für sinnvoll. Auch finanzielle Unterstützungen, zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfen sowie Unterstützungen während der Ausbildung – wie ein externes Ausbildungsmanagement – fanden rund drei Viertel hilfreich, ebenso Maßnahmen, die das Zusammenspiel von Geflüchteten und Betrieb unterstützen, zum Beispiel ausbildungsbegleitende Hilfen der Agentur für Arbeit oder assistierte Ausbildungen.

Die Ergebnisse der BIBB-Untersuchung korrespondieren mit denen der Ende 2016 – aus anderem Blickwinkel – durchgeführten Befragung von Ausbildungsbewerberinnen und -bewerbern mit Fluchthintergrund im Rahmen der von Bundesagentur für Arbeit (BA) und BIBB durchgeführten BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 und weiteren  BIBB-Analysen.

Weitere Informationen zum Thema Geflüchtete und Berufsbildung sind im BIBB-Datenreport 2018 sowie auf den entsprechenden BIBB-Themenseiten zu finden.

Mit dem Übergang Geflüchteter in Ausbildung sowie Unterstützung hierbei befassen sich insbesondere auch die BIBB-Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus) sowie foraus.de, das BIBB-Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder). Direkt an die Betriebe richten sich die Angebote der Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration – KAUSA im BIBB: An 31 Standorten in Deutschland unterstützen die KAUSA-Servicestellen Selbstständige mit Migrationshintergrund, junge Geflüchtete, Jugendliche und deren Eltern in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Download der BIBB-Analyse

Die Ergebnisse der BIBB-Analyse mit dem Titel „Fast alle Betriebe sehen bei der Ausbildung Geflüchteter Unterstützungsbedarf“ sind veröffentlicht in Heft 2/2018 der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“. Der Beitrag kann dort heruntergeladen werden.

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom 29.05.2018

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