Flucht und Migration

Berliner Projektfonds um 750.000 Euro für Projekte von und mit Geflüchteten erhöht

Auf Initiative von Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Kultursenator Dr. Klaus Lederer wurde der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung um 750.000 € erhöht. Auf der konstituierenden Beiratssitzung für den Projektfonds Kulturelle Bildung am 25. Januar unterstrichen die Vertreterinnen und Vertreter beider Ressorts die Bedeutung von kultureller Bildung für die Partizipation von Geflüchteten an der Berliner Stadtgesellschaft.

31.01.2017

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Sockelbetrag von 2 Mio. € auf 2,5 Mio. € mit Sondermitteln erhöht.

2017 stehen nun erstmals 2,75 Mio. € zur Verfügung

Bildungssenatorin Sandra Scheeres: "Mit den Sondermitteln konnten im vergangenen Jahr innovative und partizipative kulturelle Projekte von und mit Geflüchteten gefördert werden. Das wollen wir auch in diesem Jahr fortführen. Besondere Berücksichtigung finden Projekte, die der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung Rechnung tragen. Durch die höhere Aufstockung im Jahr 2017 können sowohl mehr stadtweite als auch mehr kiezbezogene Projekte bewilligt werden."

Kultursenator Klaus Lederer: "Kaum etwas ist für das Ankommen in einer neuen Umgebung, für die Integration, so wichtig wie das gelebte Miteinander. Dieses Miteinander zu ermöglichen, heißt für uns, Möglichkeiten zum Mitmachen und Mitgestalten, zum Austausch zu finden. Durch die zusätzlichen Mittel im Jahr 2017 leisten wir unseren Beitrag, Ankommen und Teilhabe zu erleichtern."

Um den Projektfonds diversitätsorientiert weiterzuentwickeln, kooperiert die Geschäftsstelle des Projektfonds seit einem Jahr mit der AKOMA Bildung & Kultur und den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie.

Der Projektfonds Kulturelle Bildung fördert künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Als besonders wichtig wird dabei die aktive Teilhabe der Teilnehmenden erachtet.

Anträge können im Rahmen von drei Fördersäulen gestellt werden: Fördersäule 1 für innovative Projekte bis 20.000 €, Fördersäule 2 für stadtweite Projekte mit höherer Fördersumme, Fördersäule 3 für bezirkliche Projekte bis 3.000 €. Die Projekte müssen nach dem Berliner Tandemmodell von Kunst- und Kultureinrichtungen oder auch Einzelpersonen mit Bildungs- oder Jugendpartnern gemeinsam entwickelt werden. Über die eingereichten Anträge entscheidet ein Beirat auf Grundlage der Voten einer Jury aus Expertinnen und Experten.

Alle Fristen für Anträge, die Förderrichtlinien, das Online-Antragsformular sowie weitere Informationen unter <link http: www.kubinaut.de de finanzen berliner-projektfonds-kulturelle-bildung external-link-new-window weiteren>www.kubinaut.de

Kontakt

Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung c/o Kulturprojekte Berlin GmbH, Klosterstr. 68, 10179 Berlin, Tel.: (030) 24749800
Internet: <link http: www.projektfonds-kulturelle-bildung.de external-link-new-window des berliner projektfonds kulturelle>www.projektfonds-kulturelle-bildung.de
E-Mail: <link mail versenden an geschäftsstelle berliner projektfonds kulturelle>fondsinfo@kulturprojekte-berlin.de

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.01.2017

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